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05.04.2007 
Krankenkassen

Verbraucherschützer warnen vor Wahltarifen

von Peter Thelen

Die Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen warnen Krankenkassenmitglieder davor, sich voreilig für einen der Wahltarife zu entscheiden, die die Kassen seit der Gesundheitsreform anbieten dürfen. Bei den Angeboten einiger Krankenkassen seien erhebliche Risiken enthalten.

Die gesetzlichen  Krankenkassen künftig neue Wahltarife anbieten. Foto: dpaLupe

Die gesetzlichen Krankenkassen künftig neue Wahltarife anbieten. Foto: dpa

BERLIN. Der Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr stünden auch Risiken gegenüber, warnen die Verbraucherschützer. Tatsächlich muss sich ein Versicherter, der sich etwa für einen Selbstbehalttarif entscheidet, für drei Jahre an diesen Tarif binden. Er kann in dieser Zeit auch nicht in eine andere Kasse wechseln. Das kann für ihn zu Nachteilen führen, wenn 2009 der Gesundheitsfonds eingeführt wird.

Denn dann müssen Kassen, die mit den Finanzzuweisungen aus dem neuen Fonds nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag erheben. Gehört seine Kasse zu den Betroffenen, ist dem Versicherten also der Weg in eine andere Kasse ohne Zusatzbeitrag versperrt. In dem Fonds sollen ab 2009 alle Beiträge und Steuerzuschüsse gesammelt und an die Kassen über Kopfpauschalen verteilt werden.

Zudem wurden die Tarifangebote bisher noch nicht vom Bundesversicherungsamt genehmigt. Die Stiftung Warentest rät auch deshalb abzuwarten. Außerdem sollten sich die Versicherten auch die Angebote anderer Kassen anschauen, bevor sie sich für Offerten der eigenen Kasse entscheiden. Vor allem einige große Kassen werben derzeit mit den neuen Tarifen. So kann bei der AOK ein Versicherter mit einem Einkommen von über 3 500 Euro 600 Euro im Jahr als Bonus erhalten, wenn er einen Selbstbehalttarif wählt. Maximal muss er pro Jahr 120 Euro seiner Behandlungskosten selbst tragen.

Die DAK bietet seit 1. April 15 verschiedene Wahltarife an, bei der Barmer sind es sogar 18. Dazu gehören auch Tarife mit Beitragsrückerstattung und Bonuszahlungen bei besonders gesundheitsbewusstem Verhalten, aber auch Kostenerstattungstarife, bei denen der Versicherte sich gegen einen Aufpreis als Privatpatient behandeln lassen kann.

Bei allen bisher angebotenen Selbstbehalttarifen verfällt der Bonus, der in der Regel maximal 600 Euro betragen kann, nicht, wenn beitragsfrei mitversicherte Kinder eine Behandlung brauchen oder der Versicherte selbst beim Arztbesuch auf ein Rezept verzichtet oder lediglich Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt.

Dies hört sich interessant an. Doch bieten bisher vor allem Kassen mit hohem Beitrag die neuen Tarife an. Daher kann es interessanter sein, zu einer preiswerteren Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigung ist einfach. Sie muss schriftlich zum Monatsende erfolgen und tritt dann zwei Monate später in Kraft.


» Quiz: Testen Sie Ihr Wissen über die Reform!

»  Überblick: Was sich für die Versicherten ändert


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