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Verdacht bestätigt: Staatstrojaner stammt aus Bayern

Der sogenannte Staatstrojaner, mit dem sich Online-Aktivitäten ausspähen lassen, stammt aus Bayern. Das bestätigte das bayerische Innenministerium. Produziert wurde die Software offenbar in Hessen.

Der vom Chaos Computer Club untersuchte Staatstrojaner stammt aus Bayern. Quelle: dapd
Der vom Chaos Computer Club untersuchte Staatstrojaner stammt aus Bayern. Quelle: dapd

München/FrankfurtDer vom Chaos Computer Club (CCC) bekannt gemachte „Staatstrojaner“ zur Online-Überwachung stammt aus Bayern. Das bestätigte am Montag das bayerische Innenministerium. Die Erstbewertung des Landeskriminalamts habe ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit. Noch nicht geklärt ist laut Herrmann, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt.

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Herrmann betonte aber, dass das Landeskriminalamt nach Einschätzung des Ministeriums beim Einsatz der Trojaner alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Der Innenminister schaltete deswegen auch den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri ein. Petri soll als unabhängiger Fachmann sowohl die Einhaltung der Rechtsvorschriften als auch die technische Umsetzung der Online-Überwachung prüfen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 sei die Online-Überwachung zulässig, wenn sich die Überwachung „ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird“, erklärte der CSU-Politiker - was im Klartext bedeutet, dass die Ermittler laut Ministerium nicht auch noch die Festplatte ausgeforscht haben. Das wäre ohne eigene richterliche Genehmigung verboten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor rasche Klarheit über den enttarnten Staatstrojaner verlangt. Die Bundesregierung nehme die Nachforschungen des CCC „sehr ernst“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, es gebe bislang keinerlei Hinweise, dass Sicherheitsbehörden aus dem Bereich seines Ressorts die vom CCC untersuchte Software eingesetzt haben. Computer-Überwachungsmaßnahmen fänden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben statt, in jedem der wenigen Einzelfälle nach Anordnungen von Gericht oder Staatsanwaltschaft

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) brachte gesetzliche Neuregelungen ins Gespräch, um derartige Vorgänge zu unterbinden. Sollten die Vorwürfe des CCC zutreffen, „kann das in der Form nicht weitergehen“, sagte sie dem ARD-„Morgenmagazin“. „Wir müssen überlegen, ob es eine gesetzliche enge Grundlage gibt, wo das noch einmal unmissverständlich klargestellt wird.“ SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles forderte eine Aussetzung aller Online-Durchsuchungen bis zur Aufklärung des Vorgangs. „Das Internet ist kein rechtsfreier raum, auch nicht für die Herren Innenminister“, sagte Nahles in Berlin.

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