28.12.2009

Verfassungsbeschwerde: Karlsruhe nimmt sich Erbschaftsteuer vor

Die Reform der Erbschaftsteuer war erst nach langem Streit Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Jetzt wird sie ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe liegen drei Verfassungsbeschwerden von Klägern aus Bayern und Nordrhein-Westfalen vor, teilte ein Sprecher am Montag auf Anfrage mit.

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Die Reform des Erbschaftsteuerrechts war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht eine Änderung bis Ende 2008 verlangt hatte.  Quelle: dpaLupe

Die Reform des Erbschaftsteuerrechts war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht eine Änderung bis Ende 2008 verlangt hatte. Quelle: dpa

HB KARLSRUHE. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ gehört eine 91- jährige Witwe aus Nordrhein-Westfalen zu den Klägern. Sie fühlt sich benachteiligt durch das neue Recht, weil der Fiskus keine Rücksicht auf langjährige Lebensgemeinschaften von Verwandten nimmt.

Die Frau lebt dem Bericht zufolge seit vier Jahrzehnten mit ihrem unverheirateten Neffen in einem Haus, das ihnen beiden gehört. Der 65-Jährige kümmert sich um sie und erspart ihr den Umzug ins Altenheim. Er soll ihren Hausanteil erben. Nach Angaben des Gerichts ist bislang in keinem der vorliegenden Fälle der Erbfall eingetreten.

Die Reform des Erbschaftsteuerrechts war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet angesehen und eine Änderung bis Ende 2008 verlangt hatte. Die CSU hatte sich bei CDU und SPD nicht mit ihrer Forderung durchgesetzt, die Höhe der Erbschaftsteuer von den Ländern bestimmen zu lassen. Bis zuletzt hatte sie auch die Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten sowie Tanten und Onkel kritisiert.

Die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht vertritt der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der vor wenigen Monaten das Lissabon-Urteil in Karlsruhe erkämpfte.

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