Klage gegen den Euro I
Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.
Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).