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Vertrag von Lissabon: Verfassungsrichter machen EU-Anhänger nervös

Nach den öffentlichen Anhörungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Vertrag von Lissabon spekulieren Beobachter, wie die Richter wohl entscheiden werden. Vor allem die Befürworter des Vertrages sind besorgt.

Wichtige Entscheidung: Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Zukunft der EU. Foto: AP Quelle: ap
Wichtige Entscheidung: Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Zukunft der EU. Foto: AP Quelle: ap

BERLIN. Nach dem Ende der mündlichen Anhörung zum Lissabon-Vertrag der EU muss das Bundesverfassungsgericht nun über dessen Rechtsmäßigkeit entscheiden. In Berlin hofft man im Mai auf ein Urteil. Der zuständige zweite Senat in Karlsruhe will sich jedoch nicht auf einen Termin für die Urteilsverkündung festlegen. Hält er den EU-Vertrag nicht für verfassungskonform, kann er nicht in Kraft treten. Bisher haben ihn 23 der 27 EU-Staaten ratifiziert.

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Die zweitägige mündliche Verhandlung am Dienstag und Mittwoch war mit Spannung verfolgt worden, weil Experten aus den Fragen der Richter auf eine Vorentscheidung schließen wollten. In einigen Medien waren deshalb kritische Nachfragen der Verfassungsrichter wie Udo di Fabio oder Herbert Landau als Indiz gewertet worden, das Verfassungsgericht würde den Vertrag am Ende kippen. Diesem Eindruck widersprachen Vertreter der Bundesregierung und des Bundestages vehement. Ohnehin pochen sie darauf, dass es Aufgabe von Volksvertretern und nicht von Richtern sei, über die weitere europäische Integration zu entscheiden.

Allerdings räumen Beobachter ein, dass die Zustimmung Karlsruhes aus zwei Gründen keineswegs hundertprozentig sicher sei. Zum einen müssen die Verfassungsrichter bei dem EU-Vertrag auch über ihre eigene künftige Bedeutung bestimmen. Denn das Verfassungsgericht wacht über die Einhaltung des nationalen Grundgesetzes. Tatsächlich aber hat es über die Jahrzehnte eine stetige Übertragung von Kompetenzen an die EU gegeben - die gemeinsame Währung und die Schengener Bestimmungen für Grenzkontrollen sind zwei wichtige Beispiele. In dem Maße aber, in dem über Politikfelder "vergemeinschaftet" - das heißt gemeinsam - entschieden wird, ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig. Bereits mehrfach hatte es Kritik an einem "ausufernden" Regelungswillen in Straßburg gegeben.

Der zweite Umstand, der für Nervosität bei den Befürwortern des EU-Vertrages sorgt, ist die Person des Berichterstatters des Zweiten Senats. Zwar entscheidet am Ende das Kollektiv der Verfassungsrichter. Aber der Rechtsprofessor Udo di Fabio gilt als meinungsstarker und meinungsprägender Mann. Viel wichtiger: Er hat schon früher deutlich durchblicken lassen, dass er die zunehmende Verlagerung von nationalen Kompetenzen auf die europäische Ebene mit Skepsis sieht. Di Fabio gilt als konservativ, eher national denkend - seine Vorstellung der europäischen Integration dürfte nicht deckungsgleich mit jener der Führung von Union, SPD, FDP und Grünen sein. Aus der Politik, die jeden Verdacht vermeiden muss, das Verfassungsgericht unter Druck setzen zu wollen, kommt deshalb wiederholt der Hinweis, Karlsruhe habe "nur" zu entscheiden, ob der Lissabon- Vertrag verfassungsgemäß sei. Gerade dieser übertrage aber kaum neue Kompetenzen an Brüssel.

Doch Konflikte mit der Politik hat di Fabio bisher nie gescheut. So war es der zweite Senat, der im vergangenen Jahr die Bestimmungen zur Pendlerpauschale kippte. Er hatte zudem Ende 2007 offen die zunehmende Verwischung zwischen äußerer und innerer Sicherheit kritisiert.

Am zweiten Tag der Anhörung ging es am Mittwoch vor allem um zwei Punkte: Als Beispiel für eine sich verselbstständigende Europäische Union kritisierten die Kläger, dass die EU Kompetenz im Strafrecht beanspruche, obwohl Innen- und Justizpolitik gar nicht vergemeinschaftet seien. Dagegen wies der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Jerzy Montag (Grüne), darauf hin, dass die EU in den Fällen grenzübergreifender Zusammenarbeit aktiv werde, nicht aber in intern nationalstaatlichen Verfahren.

Zweiter Kritikpunkt war ein Demokratiedefizit der EU. Zum einen verliere der Bundestag Macht, weil Einspruchsfristen in EU-Gesetzgebungsverfahren viel zu kurz bemessen seien. Zum anderen entwerte der geplante Übergang in der EU von der bisherigen Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen das nationale Votum. Die Stimmen eines Maltesers und eines Deutschen hätten zudem unterschiedliches Gewicht.

Bundestag und Bundesrat selbst sehen ihre Mitwirkungsrechte durch den Lissabon-Vertrag allerdings eher gestärkt. Und einige Verfassungsrichter äußerten in der Anhörung Zweifel, ob sich demokratische Repräsentanz wirklich so eng messen lasse. Auch in Deutschland werden Stimmen der Einwohner in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland unterschiedlich gewichtet.

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