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24.01.2007 
Gesetzliche Nachbesserungen

Von der Leyen plant härtere Strafen für Freier

Die Bundesregierung will Sex mit Zwangsprostituierten unter Strafe stellen. Gleiches soll für Freier gelten, die mit unter 18-Jährigen käuflichen Sex haben. Von bis zu bis zu fünf Jahren Haft ist die Rede. Ziel sei ein besserer Schutz von Prostituierten.

Lupe

HB BERLIN. „Wer Zwangsprostituierte oder Opfer von Menschenhandel zur Prostitution ausnutzt, der muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen nach einer Kabinettssitzung in Berlin. So soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können, wer von der Prostitution unter 18-Jähriger profitiert. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren.

Die CDU-Politikerin berichtete dem Bundeskabinett, das von der rot-grünen Vorgängerregierung angestoßene Prostituiertengesetz aus dem Jahr 2002 habe den Betroffenen kaum geholfen. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. „Das Gesetz hat sein Ziel kaum erreicht“, sagte von der Leyen.

„Der Ausstieg aus der Prostitution ist unser wichtigstes Ziel“, betonte die Ministerin. Die Betroffenen sollen es künftig leichter haben, in Qualifizierungsmaßnahmen und Förderprogramme zu kommen. Prostituierte dürften nicht mehr ins Dunkelfeld abgedrängt werden.

Auch seien härtere Strafen erforderlich: „Wer Zwangsprostituierte oder Menschenhandelsopfer zur Prostitution ausnutzt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“ Über den Strafrahmen werde derzeit gesprochen. Darüber hinaus soll der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch Prostitution erheblich verbessert werden. „Unter 18 Jahren läuft nichts“, sagte von der Leyen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: „Nicht nur die Werbung ist enthemmter geworden, sondern auch die Freier brutaler“

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