Die Bundesregierung will Sex mit Zwangsprostituierten unter Strafe stellen. Gleiches soll für Freier gelten, die mit unter 18-Jährigen käuflichen Sex haben. Von bis zu bis zu fünf Jahren Haft ist die Rede. Ziel sei ein besserer Schutz von Prostituierten.
HB BERLIN. „Wer Zwangsprostituierte oder Opfer von Menschenhandel zur Prostitution ausnutzt, der muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen nach einer Kabinettssitzung in Berlin. So soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können, wer von der Prostitution unter 18-Jähriger profitiert. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren.
Die CDU-Politikerin berichtete dem Bundeskabinett, das von der rot-grünen Vorgängerregierung angestoßene Prostituiertengesetz aus dem Jahr 2002 habe den Betroffenen kaum geholfen. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. „Das Gesetz hat sein Ziel kaum erreicht“, sagte von der Leyen.
„Der Ausstieg aus der Prostitution ist unser wichtigstes Ziel“, betonte die Ministerin. Die Betroffenen sollen es künftig leichter haben, in Qualifizierungsmaßnahmen und Förderprogramme zu kommen. Prostituierte dürften nicht mehr ins Dunkelfeld abgedrängt werden.
Auch seien härtere Strafen erforderlich: „Wer Zwangsprostituierte oder Menschenhandelsopfer zur Prostitution ausnutzt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“ Über den Strafrahmen werde derzeit gesprochen. Darüber hinaus soll der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch Prostitution erheblich verbessert werden. „Unter 18 Jahren läuft nichts“, sagte von der Leyen.
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„Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere“, betonte die Ministerin. Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution müsse auch weiterhin ausgeschlossen bleiben. „Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt.“
Gemeinsam mit den Bundesländern soll geprüft werden, wie das Gewerberecht verändert und eine Genehmigungspflicht für Bordelle eingeführt werden kann. „Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte, sich auf die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten zu beschränken und den Schutz von Minderjährigen zu verbessern, reiche nicht aus. „Wir brauchen wieder die Strafrechtslage, wie sie vor dem Prostitutionsgesetz war.“ Von der Leyen erklärte, sie lehne es ab, die alleinige Förderung der Prostitution wieder unter Strafe zu stellen.
Der frauenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer, betonte, das Gesetz müsse überarbeitet werden, da es seine Wirkung verfehlt habe. „Nicht nur die Werbung ist enthemmter geworden, sondern auch die Freier brutaler.“
Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, erklärte, von der Leyen habe Befürchtungen entkräftet, dass eine unionsgeführte Bundesregierung Prostituierte zurück in die Illegalität treiben würde. Bayern wolle sie wieder kriminalisieren und behaupte, das Gesetz habe nichts gebracht. „Kein Wunder, da dort das Gesetz nicht einmal ansatzweise umgesetzt ist.“


