„Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere“, betonte die Ministerin. Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution müsse auch weiterhin ausgeschlossen bleiben. „Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt.“
Gemeinsam mit den Bundesländern soll geprüft werden, wie das Gewerberecht verändert und eine Genehmigungspflicht für Bordelle eingeführt werden kann. „Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte, sich auf die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten zu beschränken und den Schutz von Minderjährigen zu verbessern, reiche nicht aus. „Wir brauchen wieder die Strafrechtslage, wie sie vor dem Prostitutionsgesetz war.“ Von der Leyen erklärte, sie lehne es ab, die alleinige Förderung der Prostitution wieder unter Strafe zu stellen.
Der frauenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer, betonte, das Gesetz müsse überarbeitet werden, da es seine Wirkung verfehlt habe. „Nicht nur die Werbung ist enthemmter geworden, sondern auch die Freier brutaler.“
Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, erklärte, von der Leyen habe Befürchtungen entkräftet, dass eine unionsgeführte Bundesregierung Prostituierte zurück in die Illegalität treiben würde. Bayern wolle sie wieder kriminalisieren und behaupte, das Gesetz habe nichts gebracht. „Kein Wunder, da dort das Gesetz nicht einmal ansatzweise umgesetzt ist.“


