Zur Abwechslung einmal ein Lob: Beim Umbau der gesetzlichen Altersvorsorge hat die Politik in diesem Jahrzehnt nach langem Zögern endlich eine Konsequenz und Weitsicht bewiesen, die man ihr kaum zugetraut hätte. Für den Rest der Legislaturperiode muss die Regierung nur noch standhaft bleiben.
Agenda 2009: Das Handelsblatt analysiert, was die Koalition in der zweiten Regierungszeit anpacken muss. Grafik: HB
Zugegeben: In den vergangenen Tagen haben wir an dieser Stelle oft den Zeigefinger gehoben und ermahnt. Deshalb soll heute zur Abwechslung einmal ein Lob ausgesprochen werden: Beim Umbau der gesetzlichen Alterssicherung hat die Politik in diesem Jahrzehnt nach langem Zögern endlich eine Konsequenz und Weitsicht bewiesen, die man ihr gemeinhin kaum zutraut. Mit der Einführung der Riester-Rente und der Anpassung der Rentenformel unter rot-grüner Regie sowie der Anhebung des Rentenalters durch die schwarz-rote Koalition sind die wesentlichen Vorschläge der Experten zur Anpassung des Systems an den demographischen Wandel umgesetzt worden.
Das ist bemerkenswert, weil die Rentenkassen konjunkturell bedingt derzeit recht gut gefüllt sind und die existenziellen Probleme für die gesetzliche Alterssicherung erst um das Jahr 2030 drohen, wenn die Pillenknick-Generation den Ruhestand der Babyboomer bezahlen muss. Die Reformen sollen verhindern, dass der Beitragssatz dann über 22 Prozent hinausschießt. Kurzfristig bringen sie den Politikern aber jede Menge Ärger ein. Umso löblicher finden wir, dass SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering die Rente mit 67 gegen alle Widerstände durchgesetzt hat.
Für den Rest der Legislaturperiode lautet unser Rat daher zunächst: Jetzt bloß keine weichen Knie bekommen! Eigentlich wäre es vernünftig, im Gegenteil die widersinnige und verfassungsrechtlich bedenkliche Befreiung der langjährig Versicherten von der Anhebung der Altersgrenzen aus dem Gesetz zu streichen. Doch wird sich vorerst kein Politiker an diese Beruhigungspille für die Gewerkschaften herantrauen. Das bleibt eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode.
Keinesfalls dürfen nun jedoch weitere Löcher in das Gesetz hineingeschlagen werden, wie dies Teile der SPD wünschen. Gegen eine Lockerung der starren Altersgrenzen bei finanziellen Abschlägen ist nichts zu sagen. Aber kostspielige Ausnahmeregelungen müssen Tabu sein. Sonst wird die Rente mit 67 zum Torso.
Das klingt wie ein Plädoyer für die „ruhige Hand“. Doch das ist nur die halbe Empfehlung für die Zeit bis 2009. Stärker als bislang muss die Politik nämlich nun die Konsequenzen ihrer Rentenreformen in den Blick nehmen: Um den Beitragssatz für künftige Generationen bezahlbar zu halten, wird das Rentenniveau in Zukunft um etwa ein Fünftel gesenkt. Folgerichtig spricht die Regierung von den „drei Säulen“ der Altersvorsorge und betont, dass die gesetzliche Rente alleine den Lebensstandard nicht mehr sichern könne. Tatsächlich sorgen viele Menschen über einen Riester-Vertrag oder eine Betriebsrente ergänzend vor. Dennoch warnen Experten vom Sachverständigenrat bis zur OECD, dass die unter derzeitigen Ruheständlern ausgestorbene Altersarmut bei künftigen Generationen wieder zunehmen könnte.
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„Einem Drittel der Rentner wird es sehr gut gehen, ein weiteres wird zurechtkommen. Einem Drittel wird es finanziell wirklich schlecht gehen“, wagt der Ökonom Gert Wagner eine Prognose. Als Grund sieht Herbert Rische, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, vor allem den Trend zu Patchwork-Biographien: Die 45 Beitragsjahre des modellhaften „Eckrentners“ erreichen immer weniger Arbeitnehmer. Unterbrechungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit führen zu Einbußen bei der Rente. Am Ende bleibt unter Umständen ein Anspruch knapp über der Sozialhilfe.
Davor sollte nicht nur der Staat die künftigen Ruheständler bewahren. Auch sich selbst muss er vor den drohenden Ansprüchen an die Sozialhilfe und die gesetzliche Grundsicherung schützen. Schließlich muss hierzulande zum Glück niemand hungern. Reicht die Rente nicht zum Leben, springt der Staat ein. Doch kann es nicht der Sinn heutiger Rentenreformen sein, neue Milliardenlasten auf die Steuerzahler der Jahre 2020 bis 2040 abzuwälzen.
Also liegt es im allgemeinen politischen Interesse, durch rechtzeitige und ausreichende Vorsorge die Zahl der künftigen Bedürftigen möglichst gering zu halten. Was kann die Koalition dafür tun? Mit der weiteren Förderung der Betriebsrenten stellt das Kabinett heute eine erste Weiche. Eine finanzielle Aufstockung der recht üppigen Riester-Förderung ist weder sinnvoll noch finanzierbar. Wichtig ist aber, dass durch das aktuelle Modethema „Investivlohn“ keine Fehlanreize geschaffen werden, die Mittel für die Altersvorsorge am Ende absaugen.
Doch neben finanzielle Anreize muss wahrscheinlich auch sanfter Druck treten. Mit Spannung erwartet man in Berlin derzeit eine umfassende Studie über die tatsächliche Verbreitung von Privat- und Betriebsrentenverträgen. Sollten sich zeigen, dass ganze Bevölkerungsgruppen zu wenig fürs Alter zurücklegen, muss die Koalition dringend gegensteuern. Ein allgemeiner Zwang zur Vorsorge ist kompliziert umzusetzen. Sehr gut möglich wäre jedoch, nach amerikanischem Vorbild ein Opting-out-Modell einzuführen: Jeder Beschäftigte schließt bei der Einstellung automatisch eine betriebliche Altersvorsorge ab, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht.
Lesen Sie weiter auf Seite 3: Eine sozialpolitische Zeitbombe tickt.
Dies wäre ein erster Schritt zur Eindämmung von künftiger Altersarmut. Doch würde er nur die Arbeitnehmer erfassen, nicht aber die rasant wachsende Zahl der Solo-Selbstständigen ohne Angestellte. Der Sachverständigenrat hat darauf hingewiesen, dass fast 40 Prozent dieser 2,3 Millionen Mini-Unternehmer monatlich weniger als 1 100 Euro netto verdienen. Das ähnelt der wirtschaftlichen Lage von Angestellten. Doch im Unterschied zu dieser Gruppe zahlen die Solo-Selbstständigen keine Beiträge zur Rentenkasse und erhalten deshalb im Alter auch keine Leistungen. Bislang hat die Politik dieses Problem ausgeblendet. Doch tickt hier eine sozialpolitische Zeitbombe. Die Debatte darüber, ob Selbstständige, die nicht über ein obligatorisches System abgesichert sind, in irgendeiner Form zur Vorsorge verpflichtet werden sollten, muss schnellstmöglich eröffnet werden.
Checkliste: Reformen umsetzen, Altersarmut vorbeugen
Rente mit 67: Das Gesetz ist wegen der Alterung der Gesellschaft unverzichtbar. Weitere Ausnahmen von dem vom Bundestag beschlossenen Paragraphenwerk darf es nicht geben. Spätestens in der nächsten Legislaturperiode sollte die unsinnige und ungerechte Begünstigung der langjährig Versicherten mit 45 Beitragsjahren gekippt werden.
Zwang zum Sparen: Sollten Experten recht behalten, die vor einer unzureichenden Altersvorsorge ganzer Bevölkerungsgruppen warnen, sollte die Betriebsrente für alle Arbeitnehmer mit einer Ausstiegsoption verbindlich gemacht werden. Auch eine Versicherungspflicht für Selbstständige ohne anderweitige Versorgung kann auf Dauer nicht Tabu sein.


