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08.08.2007 

Dies wäre ein erster Schritt zur Eindämmung von künftiger Altersarmut. Doch würde er nur die Arbeitnehmer erfassen, nicht aber die rasant wachsende Zahl der Solo-Selbstständigen ohne Angestellte. Der Sachverständigenrat hat darauf hingewiesen, dass fast 40 Prozent dieser 2,3 Millionen Mini-Unternehmer monatlich weniger als 1 100 Euro netto verdienen. Das ähnelt der wirtschaftlichen Lage von Angestellten. Doch im Unterschied zu dieser Gruppe zahlen die Solo-Selbstständigen keine Beiträge zur Rentenkasse und erhalten deshalb im Alter auch keine Leistungen. Bislang hat die Politik dieses Problem ausgeblendet. Doch tickt hier eine sozialpolitische Zeitbombe. Die Debatte darüber, ob Selbstständige, die nicht über ein obligatorisches System abgesichert sind, in irgendeiner Form zur Vorsorge verpflichtet werden sollten, muss schnellstmöglich eröffnet werden.


Checkliste: Reformen umsetzen, Altersarmut vorbeugen

Rente mit 67: Das Gesetz ist wegen der Alterung der Gesellschaft unverzichtbar. Weitere Ausnahmen von dem vom Bundestag beschlossenen Paragraphenwerk darf es nicht geben. Spätestens in der nächsten Legislaturperiode sollte die unsinnige und ungerechte Begünstigung der langjährig Versicherten mit 45 Beitragsjahren gekippt werden.

Zwang zum Sparen: Sollten Experten recht behalten, die vor einer unzureichenden Altersvorsorge ganzer Bevölkerungsgruppen warnen, sollte die Betriebsrente für alle Arbeitnehmer mit einer Ausstiegsoption verbindlich gemacht werden. Auch eine Versicherungspflicht für Selbstständige ohne anderweitige Versorgung kann auf Dauer nicht Tabu sein.

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