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Vorstoß aus Bayern: Bund soll die Hochschulen mitfinanzieren

exklusiv Der bayrische Wissenschaftssenator Wolfgang Heubisch will das Grundgesetz ändern, damit der Staat künftig bundesweit Top-Universitäten unterstützen kann. Doch längst nicht alle freuen sich über die neue Initiative.

Der bayerische Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch in München. Quelle: dpa
Der bayerische Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch in München. Quelle: dpa

BerlinIm jahrelangen Streit zwischen Bund und Ländern um die Kosten der Bildung kommt ein neuer Vorstoß aus Bayern: Wissenschaftssenator Wolfgang Heubisch (FDP) schlägt eine Grundgesetzänderung vor. Sie soll dem Bund erlauben, künftig auch den allgemeinen Hochschulbetrieb mitzufinanzieren und nicht nur einzelne Projekte.

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Das „würde es einerseits dem Bund ermöglichen, Spitzenuniversitäten zu fördern und andererseits allen Ländern eine Chance eröffnen, in den Genuss von Fördermitteln für eine Hochschule zu kommen“ schreibt Heubisch in einem Brief an die Wissenschafts- und Kultusminister von Union und FDP, der dem Handelsblatt vorliegt.

Damit reagiert der liberale Hochschulminister auf den jüngsten Vorschlag von Bildungsministerin Annette Schavan: Die Christdemokratin mit dem üppigen Etat will die Berliner Charité – eine der größten Unikliniken Europas – zu einer isolierten Bundesuniversität machen und massiv unterstützen. Im notorisch klammen Berlin hatte das für Jubel gesorgt. Andere Länder jedoch kritisierten, der Bund könne nicht willkürlich einzelne Edel-Institutionen unter seine Fittiche nehmen und andere Länder benachteiligen.

Hintergrund ist der zähe Streit um die Bildungsfinanzierung insgesamt. Weil der Bund mehr Geld hat, übernahm er zuletzt immer mehr Kosten in der akademischen Bildung. So fördert er mit vielen Milliarden etwa in der Exzellenzinitiative die Forschung der Universitäten und zahlt im Hochschulpakt neue Studienplätze. Die direkte Förderung der Institution Hochschule ist ihm jedoch verboten.

Das könnte eine winzige Änderung von Grundgesetz Artikel 91 b ändern, so Heubisch: Bisher erlaubt dieser Artikel Bund und Ländern nur die gemeinsame Förderung von „Vorhaben“ an Hochschulen, einfügen müsse man also nur „und Einrichtungen“. Während die Kür einzelner Unis zu Bundesuniversitäten als Rosinenpickerei abgelehnt wird, würde eine generelle Beteiligung der Bundes an den besten Hochschulen eine „einseitige Vergabe durch den Bund“ verhindern. Heubisch schwebt dafür ein „wissenschaftsgeleitetes Verfahren“ vor, das etwa der Wissenschaftsrat organisieren könnte. De facto wäre das eine Etablierung der Exzellenzinitiative – die bisher als zeitlich begrenzter Wettbewerb angelegt ist – auf Dauer und in Form fester Zuschüsse zum Betrieb der besten Hochschulen.

  • 29.05.2011, 17:58 Uhrk.h.a.

    Ganz schlechte Idee - und das auch noch von der FDP. Fängt der Bund erst an, Länderuniversitäten zu finanzieren, ist es bald vorbei mit der Freiheit von Forschung und Lehre mitsamt dem förderalen Wettbewerb, der unser Niveau immer knapp über "Rumänien" hält - immerhin.

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