Neue Aufregung um den Mindestlohn: Die Sicherheitsbranche will gemeinsam mit der christlichen Gewerkschaft GÖD einen tariflichen Mindestlohn aushandeln und diesen von der Regierung für verbindlich erklären lassen. Die Gewerkschaft Verdi, mit der entsprechende Verhandlungen zuvor gescheitert waren, spricht von einem Skandal.
BERLIN. Das Wachgewerbe hat mit seinen Vorbereitungen für einen Mindestlohn die Gewerkschaft Verdi gegen sich aufgebracht. Verdi-Vorstandsmitglied Petra Gestenkorn warf dem Branchenverband BDWS vor, „skandalös“ zu handeln und „Hungerlöhne“ für die 170 000 Wachleute festschreiben zu wollen. Auslöser ist das Vorhaben des BDWS, zusammen mit der christlichen Gewerkschaft GÖD einen tariflichen Mindestlohn auszuhandeln und diesen von der Regierung für verbindlich erklären zu lassen. Beide Tarifparteien haben am gestrigen Donnerstag bei Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Antrag eingereicht, die Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen.
Basis der noch laufenden Tarifgespräche ist ein BDWS-Vorschlag, in der Branche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen 5,75 und acht Euro pro Stunde einzuführen. Über ein entsprechendes Tarifangebot hatte der Verband zuvor bereits mit Verdi verhandelt. Kurz vor dem erwarteten Abschluss waren die Verhandlungen aber gescheitert. Verdi lehnte einen solchen Mindestlohn mit dem Hinweis auf eine neue Strategie ab, wonach die Gewerkschaft generell keine Tarifverträge unter 7,50 Euro mehr schließen will. Darauf hatte sich der BDWS die GÖD als neuen Mindestlohn-Tarifpartner gesucht.
Schon heute macht der Arbeitgeberverband in vier ostdeutschen Ländern Tarifpolitik mit der GÖD, in den übrigen Regionen bestehen nach wie vor Tarifverträge mit Verdi. Deren Einstiegslöhne liegen zwischen gut fünf Euro wie in Rheinland-Pfalz und 7,88 Euro in Baden-Württemberg.
Der Antrag von BDWS und GÖD dürfte auch Arbeitsminister Scholz vor eine schwierige Entscheidung stellen. Falls er die geforderte Aufnahme ins Entsendegesetz auf dieser Basis unterstützt, verprellt er Verdi. Lehnt er ab, würde die ohnehin unerwartet geringe Zahl potenzieller neuer Branchen-Mindestlöhne noch kleiner ausfallen. Neben dem Wachgewerbe sind derzeit nur die Zeitarbeitsbranche, die privaten Forstdienstleister und die Großwäschereien in Sicht. Die Aufnahme einer Branche ins Gesetz ist Voraussetzung dafür, dass die Regierung einen tariflichen Mindestlohn per Verordnung verbindlich fixieren kann.
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Widerstand gegen den geplanten Mindestlohn für Wachleute könnte noch im Vorfeld der Deutsche Gewerkschaftsbund über den so genannten Tarifausschuss leisten. Das Gremium soll nach den gesetzlichen Regularien Mindestlohn-Anträge bewerten. Allerdings plant die Regierung eine Vorschrift, wonach sie einen Mindestlohn auch gegen das Votum des Tarifausschussess fixieren kann. Dies war eigentlich darauf gemünzt, Widerstände der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in dem Tarifausschuss brechen zu können.
Der BDWS versicherte, dass er Mindestlöhne von mehr als 5,75 Euro prinzipiell gar nicht ablehne. Doch bedeute bereits dieser Betrag für etliche Betriebe eine Erhöhung von bis zu 37,5 Prozent. Bei einer kurzfristig stärkeren Anhebung drohe daher das Mindestlohn-Projekt bei den Firmen Rückhalt zu verlieren und zu scheitern, erläuterte der Verband.
Neue Probleme drohen der Regierung nun auch beim Post-Mindestlohn. Die EU-Kommission kündigte an, eine Beschwerde des Briefdienstleisters TNT Post zu prüfen. „Wir schauen uns das jetzt genau an“, sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.
Der Mindestlohn von bis zu 9,80 Euro war von Verdi mit einem von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband ausgehandelt worden. Nach Auffassung von TNT verstößt er gegen EU-Binnenmarktregeln, weil er den freien Marktzugang für Wettbewerber behindere. Anfang März hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht den Mindestlohn beanstandet.


