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Wachstumsgesetz: Bund hat Länder mit Milliardenhilfe geködert

exklusiv Die Bundesregierung hat den Ländern die Zustimmung zum umstrittenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz offenbar durch eine milliardenschwere Hilfszusage erleichtert. Für das Ja zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz zahlt der Bund einen hohen Preis: Die Länder kommen leichter an die Gelder aus dem Konjunkturpaket.

Der Bundesrat stimmte dem Wachstumsbeschleunigungsgessetz im Dezember zu. Köderte der Bund die Länder mit leichterem Zugang zum Konjunkturpaket? Quelle: dpa
Der Bundesrat stimmte dem Wachstumsbeschleunigungsgessetz im Dezember zu. Köderte der Bund die Länder mit leichterem Zugang zum Konjunkturpaket? Quelle: dpa

BERLIN. Nach Informationen des Handelsblatts sollen die Länder künftig die restlichen Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des zweiten Konjunkturpakets nicht mehr nur dann verwenden dürfen, wenn sie in neue, von den Ländern mitfinanzierte Projekte fließen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den haushaltspolitischen Sprecher der SPD, Carsten Schneider, hervor. Darin heißt es, dass der von den Ländern an die Bundesregierung herangetragene Wunsch, das entsprechende Zusätzlichkeitskriterium im Zukunftsinvestitionsgesetz zu streichen, "von der Bundesregierung unterstützt" werde.

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Bisher hatten die Spitzen der schwarz-gelben Regierung öffentlich stets behauptet, dass man dem Wunsch der Länder nach einer Lockerung der Zugangsbedingungen zum zehn Mrd. Euro umfassenden Investitionsprogramm nicht nachkommen wolle. Mehrere CDU-Ministerpräsidenten hatten von der Bundesregierung Ausgleichszahlungen für die entstehenden Steuerausfälle aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz angemahnt. Unter anderem forderten sie, der Bund solle darauf verzichten, nur Geld für zusätzliche Investitionen aus dem Konjunkturpaket zu genehmigen. Der Bund hatte die Forderung mit der Begründung abgelehnt, dass nur durch die Zusätzlichkeit der geförderten Investitionen ein konjunktureller Impuls entstehe. Andernfalls drohten Länder und Kommunen die Bundesmittel zur Substitution eigener Mittel einzusetzen.

Die Gesetzesänderung soll über einen entsprechenden Antrag der Länder bereits am Freitag kommender Woche vom Bundesrat verabschiedet werden, hieß es in Regierungskreisen. Die Länder könnten dann leichter auf die noch rund neun Mrd. Euro des Investitionsprogramms zugreifen. Im vergangenen Jahr ist nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen erst eine Mrd. Euro aus dem Investitionstopf abgeflossen.

Die Sozialdemokraten, die in der vergangenen Legislaturperiode zusammen mit der Union die Bedingungen für die Verteilung der Bundesmittel festgelegt haben, sind verärgert über die Pläne der schwarz-gelben Regierung: "Die Änderung ist eine schwere Schlappe für Bundesfinanzminister Schäuble. Die konjunkturelle Wirkung des Konjunkturpakets wird dadurch nahezu aufgehoben", sagte SPD-Haushälter Schneider dem Handelsblatt.

Der SPD-Politiker betont, hochrangige Vertreter des Bundesfinanzministeriums hätten noch kürzlich versichert, dass keine Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung der Investitionsmilliarden geplant sei. Mit den erleichterten Zugangskriterien würden die restlichen Investitionsgelder schnellstens von den Ländern beantragt, vermutet der SPD-Haushaltsexperte Schneider.

Das Zukunftsinvestitionsprogramm ist Teil des zweiten Konjunkturpakets, das die schwarz-rote Bundesregierung Anfang 2009 verabschiedet hatte. Im vergangenen Jahr schlug der Investitions- und Tilgungsfonds nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mit gut sechs Mrd. Euro an zusätzlichen Schulden zu Buche. Die Verschuldung des Fonds wird nicht im laufenden Bundeshaushalt berücksichtigt, schlägt sich aber bei der Berechnung des gesamtstaatlichen Defizits nieder.

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