BERLIN. Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrem Vorhaben, Manipulationen an den Finanzmärkten zu verbieten. Der Entwurf für das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Konkret sieht die Kabinettsvorlage, die dem Handelsblatt vorliegt, das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen deutscher Aktien vor, ungedeckten Leerverkäufen von Staatsschuldtiteln und von Kreditderivate (Credt Default Swaps) auf Staatsschuldtitel, die keinen Absicherungszwecken dienen. Für entsprechende Derivategeschäfte sieht die Regierung von einem ausdrücklichen Verbot ab, behält sich aber die Option vor, diese per Verordnung zu verbieten, wenn es Krisensituationen erfordern. Begründet wird die unterschiedliche Behandlung dieser Derivategeschäfte mit Abgrenzungsproblemen in der Praxis. Da bei Derivaten nicht immer klar sei, ob es sich um Absicherungsgeschäfte handelt, wolle man hier flexibel reagieren, hieß es im Bundesfinanzministerium.
Leerverkäufe sind Geschäfte, bei denen ein Investor Wertpapiere verkauft, ohne sie vorher besessen zu haben. Dabei hofft er auf fallende Kurse. Bei gedeckten Leerverkäufen hat sich der Investor die Wertpapiere geliehen, bei ungedeckten hat er nicht einmal Ansprüche darauf. Ungedeckte Leerverkäufe ermöglichen es, im Gegensatz zu gedeckten, sehr schnell eine große Zahl von Leerverkäufen ohne vorherigen Aufwand für eine Wertpapierleihe zu tätigen, heißt es im Gesetzesentwurf. Daher sei es theoretisch möglich, beispielsweise mehr Aktien zu verkaufen, als am Markt verfügbar seien. Von diese Handelsstrategie würden Risiken für die Finanzmarktstabilität ausgehen.
Mit dem Gesetz wird auch ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt. Bei Bundesverband Deutscher Industrie läuft die Regierung mit ihrem Vorstoß offene Türen ein. Durch nackte Leerverkäufe können Unternehmen im Extremfall in die Insolvenz gedrängt werden, heißt es in einer Stellungnahme. Gedeckte Leerverkäufe hätten dagegen ihre wirtschaftliche Berechtigung. Folgende Regelung soll eingeführt werden: Wenn gedeckte Leerverkaufspositonen unter dem Strich eine Höhe von 0,2 Prozent am Aktienkapital einer Gesellschaft erreichen, soll eine Meldung an die BaFin erfolgen. Ab einem Anteil von 0,5 Prozent soll diese Information den Marktteilnehmern nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt werden - dafür ist der elektronische Bundesanzeiger vorgesehen.
Trotz internationaler Kritik am Alleingang zeigt sich die deutsche Regierung unbeirrt. Die Finanzkrise habe das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtrechts zu Tage treten lassen, so das BMF. In jüngster Vergangenheit habe die Krise mit der Ausweitung der Turbulenzen auf die Märkte für Staatsanleihen von EU-Mitgliedsstaaten und die Volatilität des Euro noch einmal eine neue Dimension erreicht. Mit den in dem Gesetz vorgesehenen Verboten "bestimmter potenziell krisenverstärkenden Transaktionen" und einer verbesserten Transparenz wolle man dieser Marktentwicklung entgegen wirken.
Danke für die info, Herr Riediger. Werde nächstens besser recherchieren. Aber wenn sogar die Amis diese Art Leerverkäufe verboten haben, wird es ja höchste Zeit, dass dieses schädliche instrument der Marktmanipulation auch in Europa verboten wird. Die notorischen Leerverkäufer aus New York weichen sonst weiterhin nach Europa aus.
Nur mal so als info: Ungedeckte leerverkäufe sind in den USA seit Jahren verboten, genauso wie bestimmte Derivate wie CFDs. Der Handel muss mit mindestens 50% Eigenkapital unterlegt werden, die Hebel sind im EU Raum viel höher. Wie üblich sind die politisch geprägten Aussagen über die USA mal wieder völlig daneben, weil einfach falsch. Aber beklatscht wird man dafür natürlich.
Zum Thema Leerverkäufe: Es ist nachweislich so, dass das Verbot von Leerverkäufen Volatilitäten beschleunigt, so wie die letzten 14 Tage am deutschen Markt. ich möchte das auch erklären: Da bei Schließung der Leerverkaufsposition die Aktie oder der basiswert geliefert bzw. gekauft werden muss, baut sich im Kursfall eine bodenbildung auf. Auch bei einem ungedeckten Leerverkauf muss geliefert werden, nur eben später. Das kostet übrigens richtig Geld, denn die Clearingstelle belegt einen mit Strafen für die Lieferverzug. bei dem Verbot der Leerverkäufe, fallen diese Kaufpositionen weg, die Aktie fällt weiter.
Da ich in dem Geschäft arbeite, wollte ich euch das mal sachlich näher bringen.
Und noch eine Anmerkung: Das Problem sind die Politiker. Wir werden hier belogen und die Staatverschuldung ist von der Politik und nicht von Spekulanten verursacht. Jetzt den Handel zu verbieten in der Hoffnung die Kurse steigen ist doch paradox. Wenn ihr wüsstet, dass eure immobilie in einem jahr nur noch die Hälfte wert ist, wegen einem Schaden der noch eintreten wird oder einem sich abzeichenden Problem, dann würdet ihr sie doch auch verkaufen, möglichst auf jetzigem Preisniveau.
Oder ihr würdet den Wertverlust mit einem Hebelprodukt kompensieren, ähnlich wie mit einer Versicherung. Dieses muss mit wenig Eigenkapital unterlegt sein, denn sonst sind am Ende die Kosten für die Absicherung so hoch wie das Haus neu zu bauen.
Die Politiker sind an der EURO Krise schuld, die Händler setzen nur die Ängste der investoren um und verkaufen die entsprechenden Positionen. Das ist doch völlig normal.
Als investor muss man mindestens das Kapital der Anleger schützen und erhalten.
im Übrigen sorgt der günstige EUR momentan dafür, dass unser Export richtig kräftig zulegt.
Vielleicht werde ich hier nun wieder von der Linkslobby niedergemacht. Aber ich wollte es einfach mal erklären.
Leider hab ich in noch keiner Talksendung die Politiker am Pranger stehen sehen, so wie man es mit bankern und sogenanten Spekulanten macht.
Endlich wird den Shorties der boden unter den Füßen weggezogen. Man kann nur hoffen, dass andere EU-Länder nachziehen. Die USA als Kernland der Leerverkäufer und Shorties wird aber leider kaum zu überzeugen sein. Die Lobby dort ist zu stark.
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