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Wahlrechtsreform: SPD und Grüne drohen mit Verfassungsklage

Die Frist des Bundesverfassungsgericht ist verstrichen, das Wahlrecht der Bundesrepublik derzeit nicht anwendbar - die notwendige Gesetzesreform ist jedoch nicht in Sicht. Grüne und SPD wollen nun notfalls klagen.

Neuwahlen wären nach derzeitigem Wahlrecht nicht möglich. Quelle: dapd
Neuwahlen wären nach derzeitigem Wahlrecht nicht möglich. Quelle: dapd

SPD und Grüne drohen der schwarz-gelben Koalition mit Blick auf das verfassungswidrige Wahlrecht mit einer Klage in Karlsruhe. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann forderte die Union laut „Welt am Sonntag“ auf, die Beratungen über eine Reform schnellstmöglich abzuschließen. SPD und Grüne kritisierten angesichts des Dauerstreits in der Regierung, dass es für mögliche Neuwahlen derzeit kein gültiges Wahlrecht gebe.

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Oppermann forderte seinen Unionskollegen Peter Altmaier (CDU) in einem Brief auf, die Beratungen über das Wahlrecht in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags „endlich abzuschließen“. Andernfalls werde die SPD in Karlsruhe gegen die „Untätigkeit“ der Koalition klagen, schrieb Oppermann laut „Welt am Sonntag“.

Der SPD-Politiker schrieb mit Blick auf die Querelen in der schwarz-gelben Koalition: „In dieser Situation ist es nicht hinnehmbar, dass wir kein anwendbares Wahlrecht haben. Wir haben einen rechtsfreien Raum mitten in unserer Demokratie. Wenn es jetzt zu Neuwahlen kommt, ist die Wahl ungültig.“ Die Grünen erklärten, sie behielten sich einen Eilantrag in Karlsruhe vor. „Sollten angesichts der Handlungsunfähigkeit der Koalition vorgezogene Neuwahlen konkret drohen, werden wir mit einem Eilantrag eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts erbitten“, erklärte Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck am Samstag in Berlin.

„Das Gericht kann dann das Recht vorgeben, nach dem in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gewählt werden darf.“ Nach der kürzlich erfolgten Anhörung vor dem Bundestags-Innenausschuss gebe es keinen Grund mehr, die Wahlrechtsreform noch länger hinauszuzögern.

Oppermann warb für einen „fraktionsübergreifenden Vorschlag für ein neues Wahlrecht“ und mahnte an, „das Problem der Überhangmandate zu lösen“. Die Union müsse auf ihren „machtpolitischen Sondervorteil im derzeitigen Wahlrecht“ verzichten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Juli 2008 aufgefordert, das Wahlrecht zu reformieren und die paradoxe Wirkung des sogenannten negativen Stimmengewichts zu beseitigen, wonach eine Partei unter bestimmten Umständen weniger Mandate erhält, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Karlsruhe hatte dazu eine Frist gesetzt, die bereits am 30. Juni diesen Jahres verstrichen war.

Union und FDP hatten sich erst Ende Juni auf einen gemeinsamen Entwurf für ein neues Wahlrecht verständigt. Gemäß der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts soll damit das Problem des negativen Stimmgewichts vermieden werden. An den umstrittenen Überhangmandaten will die Koalition aber festhalten und diese auch nicht durch Zusatzmandate für die übrigen Parteien ausgleichen.

SPD, Linke und Grüne legten jeweils eigene Vorschläge für eine Wahlrechtsreform vor, die alle einen Ausgleich für Überhangmandate oder eine Regelung vorsehen, die deren Entstehen erschwert. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte die CDU/CSU durch Überhangmandate 22 zusätzliche Parlamentssitze erhalten; die übrigen Parteien gingen leer aus.

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen würden. Bei früheren Wahlen waren auch die Sozialdemokraten in den Genuss dieser Regelung gekommen, nicht aber die kleineren Parteien.

 

  • 18.09.2011, 14:24 Uhrgünther schemutat

    Wollen wir aber nicht hoffen, dass die Türkei ihre Friedensschiffe mit Kriegsschiffen begleiten und von Israelis angegriffen werden. Dann tritt der Nato.Beistandspakt ein und tapfere Bundeswehrsoldaten müssen der Türkei beistehen und Israel angreifen.

    Daher mein ewiger Vorschlag,Israel in die EU holen.So weit von der Türkei sind die jedenfalls nicht.

  • 18.09.2011, 14:13 UhrAnonymer Benutzer: AntiFa

    Ok, Sie haben es eingesehen und führen Ihre eigenen Worte bezüglich der "bösen" Islamisten und der "guten" Christen ad absurdum.

    In unserer Wirtschaftsform ist der Kunde König. Und damit darf er auch sagen, was er möchte. Und wenn Herr Gül für genügend Rüstungsaufträge sorgt, kann er auch das Einwanderungsggesetz kritisieren.

  • 18.09.2011, 13:58 UhrAnonymer Benutzer: AntiFa

    Kriegswaffen aus den Beständen der Bundeswehr bzw. der NVA (aus deutscher und nicht-deutscher Produktion)
    a) aus deutscher Produktion
    • Leopard 1 (geliefert 1982–84 und 1993) und Leopard 2 Panzer (geliefert 2006–2009) aus der Produktion von Krauss-Maffei (heute: Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co KG) und Rheinmetall. Im März 2010 wurden der Türkei von Bundeskanzlerin Merkel weitere 56 Panzer dieses Typs versprochen.
    • (geliefert 2006) Artillerieortungsradar COBRA entwickelt u.a. von EADS und Lockheed Martin
    b) aus nicht-deutscher Produktion
    • BTR-60 und BTR-80 Schützenpanzerwagen aus sowjetischer Produktion Anfang der 1990er Jahre aus den Beständen der NVA (Nationale Volksarmee, DDR) an die Türkei verschenkt
    • (1994 geliefert) M110 Artillerie-Geschütz (USA) u.a. aus den Beständen der Bundeswehr in die Türkei geliefert
    • F-4 Phantom Kampfflugzeug (USA), 1992–1994 geliefert an die Türkei u.a. aus den Beständen der Bundeswehr


    Egal was für Absichten die Türkei auch immer hat, Deutschland verdient prächtig daran! Deutschland profitiert auch von dem Streit zwischen Griechenland und der Türkei!

    Übrigens ein Grund, warum die CDU die Mitgliedschaft der Türkei in der EU ablehnt. Dies würde zur Beruhigung zwischen Griechenland und Türkei führen und deutsche Rüstungsaufträge gefährden.

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