Einen Tag vor der mit Spannung erwarteten Abstimmung über eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes am Freitag im Bundestag haben sich die Gegner noch einmal nachdrücklich zu Wort gemeldet.
BERLIN. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) äußerte massive Bedenken gegen die Reform. Müller warnte vor einer Aushöhlung des Embryonenschutzes in Deutschland. Ähnlich argumentierten Vertreter der katholischen Kirche und des Bundes katholischer Unternehmer. Auch mehrere Unionsabgeordnete, darunter Unionsfraktionsvize Volker Kauder und die Ausländerbeauftragte Maria Böhmer, warnten vor einer „ethischen Rutschbahn“, sollte der Bundestag den Stichtag für den Stammzellimport verschieben.
2002 hatte sich das Parlament auf massives Drängen der Wissenschaft dazu durchgerungen, in Deutschland die Forschung mit embryonalen Stammzellen zu ermöglichen. Da die zur Gewinnung solcher Zellen nötige Vernichtung von Embryonen aber nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist, sollte nur mit importierten Zellen geforscht werden dürfen. Um zu verhindern, dass von deutscher Forschung Anreize zur Vernichtung immer neuer Embryonen ausgehen, sollten es nur Stammzellen sein, die vor dem 1. Mai 2002 gewonnen wurden. Um die Verschiebung dieses Stichtags auf den 1. Mai 2007 geht es bei der Abstimmung heute.
Die deutsche Forschergemeinde will sie, weil nach ihren Angaben die verunreinigten Stammzelllinien von vor 2002 nicht mehr brauchbar seien und Deutschland den Anschluss an die internationale Forschung zu verlieren drohe. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), bis vor kurzem noch ein Gegner des Stammzellgesetzes, unterstützt nunmehr die Reform. Sie habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt Schavan, aber die Substanz des Gesetzes bleibe ja bei einer Verschiebung des Stichtages erhalten.
Doch genau das bestreiten ihre Kritiker vehement. Die ethischen und fachlichen Argumente für diese früher auch von Schavan geteilte Sicht fokussierte Peter Müller gestern wie in einem Brennglas. Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtags gebe es keine Begründung mehr, warum in Zukunft weitere unterbleiben sollen. Wenn aber die Vernichtung immer neuer Embryonen im Ausland gebilligt werde, welchen Grund gebe es dann noch, die Gewinnung von Stammzellen in Deutschland weiter zu untersagen? „Damit läuft aber,“ so Müller, „die zentrale Forderung des Embryonenschutzgesetz ins Leere, dass eine Eizelle zu keinem anderen Zweck als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft künstlich befruchtet werden darf.“ Das Embryonenschutzgesetz sei damit im Kern nicht mehr aufrecht zu erhalten.
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Auch die Gründe der Forschung für einen neuen Stichtag hält Müller für falsch. So lasse sich die Behauptung, die alten Stammzellen seien wegen Verunreinigungen ungeeignet, schwer damit vereinbaren, dass allein seit Januar 2008 fünf Genehmigungen für neue Forschungsprojekt mit genau solchen Zellen erteilt worden seien. Ferner gebe es inzwischen Verfahren, solche Verunreinigungen restlos zu beseitigen. Zudem, so Müller weiter, sei die Forschung mit ethisch unproblematisch adulten Stammzellen weit vielversprechender.
Müller liegt damit auf der Linie des Wiener Molekularbiologen Lukas Kenner. Er hatte Anfang April in einem viel beachteten Beitrag in der FAZ unter anderem darauf hingewiesen, dass bislang allein die adulte Stammzellforschung zu Therapieerfolgen geführt habe, etwa bei der in Deutschland entwickelten Behandlung des Herzinfarkts. Dagegen sei es der Embryonenforschung noch nicht einmal gelungen, das massive Krebsrisiko zu bannen, das mit der Therapie mit den in alle Zelltypen verwandelbaren emybryonalen Zellen verbunden sei. Ein neuer Stichtag sei deshalb unnötig. Für die in der Kirche aktive und überzeugte Christin Annette Schavan sei die ganze Debatte alles andere als einfach, hieß es dazu gestern im Forschungsministerium. Für die Ministerin sei entscheidend, dass jeder Abgeordnete heute frei nach seinem Gewissen entscheiden könne.
Fünf Abstimmungen sind möglich
Fraktionszwang: Wegen der ethischen Bedeutung des Stammzellgesetzes wurde auf die Vorfestlegung in den Fraktionen verzichtet. Das Abstimmungsergebnis bleibt also bis zuletzt ungewiss.
Prozedere: Die vier vorliegenden Anträge werden nacheinander aufgerufen. Als dritter Stelle steht der aussichtsreichste von René Röspel (SPD). Er sieht eine Verschiebung des Stichtags für den Import embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007 vor. Der erste Antrag, der eine Mehrheit erhält, gilt als verabschiedet.
Fünfte Abstimmung: Sollte auch der vierte Antrag scheitern, der ein totales Verbot der embryonalen Forschung fordert, muss noch über einen Zusatzantrag entschieden werden, wonach Forscher straffrei bleiben, wenn sie im Ausland an jüngeren Stammzellen forschen.


