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11.04.2008 

Auch die Gründe der Forschung für einen neuen Stichtag hält Müller für falsch. So lasse sich die Behauptung, die alten Stammzellen seien wegen Verunreinigungen ungeeignet, schwer damit vereinbaren, dass allein seit Januar 2008 fünf Genehmigungen für neue Forschungsprojekt mit genau solchen Zellen erteilt worden seien. Ferner gebe es inzwischen Verfahren, solche Verunreinigungen restlos zu beseitigen. Zudem, so Müller weiter, sei die Forschung mit ethisch unproblematisch adulten Stammzellen weit vielversprechender.

Müller liegt damit auf der Linie des Wiener Molekularbiologen Lukas Kenner. Er hatte Anfang April in einem viel beachteten Beitrag in der FAZ unter anderem darauf hingewiesen, dass bislang allein die adulte Stammzellforschung zu Therapieerfolgen geführt habe, etwa bei der in Deutschland entwickelten Behandlung des Herzinfarkts. Dagegen sei es der Embryonenforschung noch nicht einmal gelungen, das massive Krebsrisiko zu bannen, das mit der Therapie mit den in alle Zelltypen verwandelbaren emybryonalen Zellen verbunden sei. Ein neuer Stichtag sei deshalb unnötig. Für die in der Kirche aktive und überzeugte Christin Annette Schavan sei die ganze Debatte alles andere als einfach, hieß es dazu gestern im Forschungsministerium. Für die Ministerin sei entscheidend, dass jeder Abgeordnete heute frei nach seinem Gewissen entscheiden könne.


Fünf Abstimmungen sind möglich

Fraktionszwang: Wegen der ethischen Bedeutung des Stammzellgesetzes wurde auf die Vorfestlegung in den Fraktionen verzichtet. Das Abstimmungsergebnis bleibt also bis zuletzt ungewiss.

Prozedere: Die vier vorliegenden Anträge werden nacheinander aufgerufen. Als dritter Stelle steht der aussichtsreichste von René Röspel (SPD). Er sieht eine Verschiebung des Stichtags für den Import embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007 vor. Der erste Antrag, der eine Mehrheit erhält, gilt als verabschiedet.

Fünfte Abstimmung: Sollte auch der vierte Antrag scheitern, der ein totales Verbot der embryonalen Forschung fordert, muss noch über einen Zusatzantrag entschieden werden, wonach Forscher straffrei bleiben, wenn sie im Ausland an jüngeren Stammzellen forschen.

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