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26.12.2006 
Reformprojekte

Was das neue Jahr bringt

Seit knapp andertalb Jahren doktert die große Koalition nun schon an verschiedenen Baustellen herum. In wenigen Tagen müssen sich einige Projekte in der Realität bewähren.

Die Rente mit 67 kommt näher. Foto: dpaLupe

Die Rente mit 67 kommt näher. Foto: dpa

HB DÜSSELDORF. Diese neuen Regeln auf dem Arbeitsmarkt, bei den sozialen Transfersleistungen und in der Wirtschaft kommen auf die Bürger zu:

  • RENTEN: Für die rund 20 Millionen Rentner zeichnet sich die vierte Renten-Nullrunde in Folge ab. Sollte der für eine Rentenanpassung maßgebliche durchschnittliche Lohnzuwachs 2006 allerdings höher als erwartet ausfallen - das wird sich im März zeigen -, winkt den Ruheständlern doch ein kleiner Zuschlag zur Jahresmitte 2007. Die Rente mit 67 wirft ihren Schatten voraus: die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalter soll zwar erst im Jahr 2012 beginnen, die große Koalition will das Gesetz aber noch vor Ostern verabschieden. Ziel ist, bis 2029 das Rentenalter auf 67 Jahre anzuheben. Ausnahmen sind geplant für Beschäftigte, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge bezahlt haben.
  • ARBEITSMARKT: Langzeitarbeitslose, die Jobangebote ausschlagen, müssen mit schärferen Sanktionen rechnen. Wer mehr als zwei Mal innerhalb eines Jahres ein Job- oder Qualifizierungsangebot ablehnt, nimmt die komplette Streichung des Arbeitslosengeldes II in Kauf. Jugendlichen Erwerbslosen mit eigenem Haushalt, die mehrmals Jobangebote zurückweisen, werden Wohnung und Heizung nicht länger bezahlt. Zudem überweist der Bund für ALG-II-Empfänger nur noch 40 statt 78 Euro monatlich als Beitrag an die Rentenversicherung. Damit reduziert sich deren künftiger Rentenanspruch von 4,30 Euro auf 2,20 Euro im Monat.
  • SOZIALHILFE: Wie bereits beim ALG II soll es auch in der Sozialhilfe einen einheitlichen Regelsatz von 345 Euro monatlich geben. Auf dieser Basis werden die Länder die Sozialhilfesätze zum 1. Januar 2007 neu festsetzen. Das Taschengeld für rund 150 000 Sozialhilfe- Bezieher in Heimen steigt von 89,70 auf 93,15 Euro monatlich.
  • BEREITSCHAFTEN: Für Arbeitsbereitschaften und Bereitschaftsdienste - etwa für Krankenhausärzte - endet die Übergangsregelung. Die werktägliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen kann künftig auf Basis tarifvertraglicher Regelungen bis zu 24 Stunden betragen. Wird die tägliche Arbeitszeit über 12 Stunden hinaus verlängert, hat der Beschäftigte im Anschluss an die Arbeit, spätestens aber nach 24 Stunden, Anspruch auf eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraums nicht übersteigen, außer wenn ein Tarifvertrag dies zulässt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wissenswertes für Häuslebauer

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