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Was sich Wulff gefallen lassen muss: „Idiot, Pfeife, Lügner“

Das Netz ist voller Schmäh über den Bundespräsidenten - von „Prolet“ bis „dreister Lügner“. Darf man das? Ein Facebook-Nutzer hat den Bogen überspannt und sollte vor Gericht. Aber Wulff lässt den Strafprozess platzen.

Ob per Facebook oder Twitter, in Blogs oder als Kommentar. Christian Wulff ist im Netz das Thema Nummer eins. Und der Bundespräsident kommt dabei nicht besonders gut weg. Als „Pfeife", „dreister Lügner“ oder „Idiot“ wird er betitelt. Von „Er hat sie nicht alle“ bis „Prolet“ und „Armutszeugnis“ gibt es alles zu lesen. Aber längst nicht alle Aussagen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Denn für den Bundespräsidenten - nur für den Bundespräsidenten, nicht für seine Frau - gilt ein besonderer Schutz, Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches (StGB), „Verunglimpfung des Bundespräsidenten”. Und das kann teuer werden, Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren sind drin.

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Allerdings ist der Bundespräsident damit nicht tabu, die Grenzlinien sind fein gezogen und zum Teil Auslegungssache. Für etwas mehr Klarheit sollte ein Urteil des Landgerichts Dresden sorgen, dass morgen über den Fall einer Fotomontage befinden sollte, auf der Bettina Wulff mit dem Hitlergruß zu sehen ist. Jetzt lässt Wulff den Strafprozess platzen - nachdem der Facebook-User sich laut "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) entschuldigte.

„Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sind die Strafbestände, die auch normale Bürger betreffen können“, warnt Udo Vetter, Anwalt, Dozent an der Fachhochschule Düsseldorf und mit seinem Blog lawblog eine Autorität im Netz. Verunglimpfung hingegen interpretiert er als Sonderregelung, die im Fall des Bundespräsidenten schneller greift. „Was bei Menschen wie du und ich noch unter Meinungsfreiheit fällt, kann bei einer Äußerung über den Bundespräsidenten schon Verunglimpfung bedeuten,“ erklärt der Jurist.

Verspotteter Präsident „Liebling, ich habe die Amtszeit geschrumpft“

  • Verspotteter Präsident: „Liebling, ich habe die Amtszeit geschrumpft“
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Woran das liegt? Am Amt des Bundespräsidenten, das besonderen Schutz genießt. Grundsätzlich stecke in dem Wort Verunglimpfung „klein machen, vom Podest stoßen“, sagt Vetter. "Ein Richter könnte urteilen, dass es sich bei einer Äußerung um Verunglimpfung handelt, weil es nicht nur um eine Ehrverletzung eines Mannes, sondern um die Verletzung der Ehre des ganzen deutschen Volkes geht.“

Äußerungen, die hingegen Wulff als Privatperson betreffen, fallen nicht unter den Paragrafen 90 StGB. Vetter nennt ein Beispiel: „Wenn ich dem Fahrer neben mit an der Ampel einen Vogel zeige und ich erst dann erkenne, dass dort Christian Wulff im Auto sitzt , handelt es sich nicht um Verunglimpfung. Denn mit der Geste war nicht der Bundespräsidenten gemeint, sondern Wulff als Privatperson."

Vier goldene Regeln im Umgang mit Affären

  • Rasch reagieren

    „Man muss schnell reagieren, um handlungsfähig zu bleiben. Eine Salamitaktik, das scheibchenweise Einräumen von Fehlern, hat noch nie funktioniert", sagt Bernhard Pörksen, Professor für Medienwissenschaft an der Universität Tübingen. Er forscht zu Medienskandalen und Medienethik.

  • Medienwandel begreifen

    Der Professor sagt auch: „Die Salamitaktik funktioniert ganz besonders schlecht unter den gegenwärtigen Bedingungen digitaler Kommunikation, denn bei einem möglichen, eventuell dann wieder fehlerhaften Teilgeständnis ist der Gegenbeweis blitzschnell sichtbar.“

  • Maximale Transparenz

    Ein weiterer Tipp des Experten: „Man muss die Vorfälle schonungslos aufklären und dann mit einer möglichst ernsten, überzeugenden Geste um Verzeihung bitten.“

  • Image und Inhalt

    Ebenfalls sei die Übereinstimmung von Institution und Inhalt laut dem Medienexperten Pörksen sehr wichtig: „Die Art und Weise des Skandalmanagements darf dem eigenen Image und vor allem dem Repräsentationskorsett des Amts, das man ausübt, nicht widersprechen."

„Kommentare wie „Idiot“, „Pfeife“ oder „dreister Lügner“, wie sie sich im Netz tummeln, sind auf jeden Fall beleidigend“, sagt Vetter – nicht nur für einen Bundespräsidenten. Betreffen sie aber den Bundespräsidenten, können sie mit Gefängnis mit von bis zu fünf Jahren bestraft werden – und nicht nur mit einer Geldbuße. Eine weitere Besonderheit.

Vor der Gefängnisstrafe steht aber erst einmal die Anzeige. „Grundsätzlich kann die – wie alle Straftaten – jeder machen“, sagt Vetter. Der Bundespräsident muss dann noch seine  Ermächtigung aussprechen, also sagen, dass er die Anzeige auch will. „Brenzlig kann es aber schon vorher werden, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei um Beweise zu sammeln eine Hausdurchsuchung anordnen, um herauszufinden, wer die beleidigenden Kommentare gepostet hat. Auch wenn der Bundespräsident die Anzeige ablehnt, die Hausdurchsuchung ist nicht mehr rückgängig zu machen.

154 Kommentare

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  • 23.01.2012, 15:06 UhrFerdinand_Hauser

    „In 2008 konnte man aber nur schwer an Kredite kommen.“
    (Lena65, ZEIT, Nr. 85, 27.12.2011 um 17:07 Uhr)
    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-12/wulff-kredit-bw-bank?commentstart=81#comments

  • 23.01.2012, 15:03 UhrFerdinand_Hauser

    „Wir können bestätigen, dass sich am Geldmarkt orientierende kurzfristige Darlehen für gehobene Privatkunden unseres Hauses nicht ungewöhnlich sind, wenn Kreditnehmer von weiter niedrigen Zinsen am Geldmarkt ausgehen und sich daher nicht langfristig binden wollen.“
    (Auskunft BW-Bank am 20.12.2011 an die Redaktion der WELT)

  • 23.01.2012, 14:59 UhrFerdinand_Hauser

    „Überdeutlich wurde das im Fall Eva Herman: Eine einzige Journalistin hatte sie falsch interpretiert.“
    (Lena Waider, FAZ, 19.01.2012, 14:46 Uhr)

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