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22.08.2007 
Reform der Privatinsolvenz

Weg aus der Schuldenfalle wird erleichtert

Mit einer Reform der Verbraucherinsolvenz soll Hochverschuldeten der Weg in ein schuldenfreies Leben künftig erleichtert werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten entsprechenden Gesetzentwurf. Der soll den Ländern außerdem zu Einsparungen verhelfen.

Die Privatinsolvenz wird reformiert. Foto: dpaLupe

Die Privatinsolvenz wird reformiert. Foto: dpa

HB BERLIN. Der Gesetzentwurf soll für etwa 77 000 zahlungsunfähig gewordene Verbraucher den Weg aus der Schuldenfalle weisen. Das sind 80 Prozent der jährlich 96 000 Fälle von Privatinsolvenzen. Zypries betonte in Berlin, das neue Verfahren biete dem „redlichen Schuldner eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden“. Das neue Recht gilt nur für Privatpersonen, nicht für Unternehmen. Auch Anlagebetrüger können sich auf diese Weise nicht entschulden. Mit dem Gesetzentwurf wird sich nun zunächst der Bundesrat befassen.

Wie bisher muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offen legen; der erste Schritt ist der Gang zur Schuldnerberatung. Wenn ohnehin nichts zu holen ist, entfällt künftig aber das gerichtliche Verfahren. Die Länder sparen laut Justizministerium dadurch etwa 150 Mill. Euro Verwaltungskosten pro Jahr. Zahlt der Schuldner sechs Jahre so viel Geld wie möglich an seine Gläubiger, wird ihm die Restschuld erlassen.

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung gibt es seit 1999. Während der sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“ sind alle Einkommen, die über dem Freibetrag von 985 Euro (ohne Unterhaltspflichten) liegen, an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abzuführen. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger. Eine Entschuldung zum Nulltarif soll es künftig nicht mehr geben. An den Verfahrenskosten muss sich der Schuldner zunächst mit 25 Euro beteiligen und weitere 13 Euro monatlich während der „Wohlverhaltensperiode“ entrichten.

Eine weitere vom Kabinett beschlossene Änderung des Insolvenzverfahrens betrifft Unternehmen. Lizenzen sollen künftig insolvenzfest gemacht werden. Das bedeutet, ein Insolvenzverwalter kann Lizenzverträge zwischen dem zahlungsunfähig gewordenen Unternehmen mit anderen Unternehmen nicht mehr beenden und zu höheren Preisen an die Konkurrenz verkaufen. Damit will die Regierung den Sorgen Lizenz nehmender Unternehmen Rechnung tragen.

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