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Wegen Flexstrom: Schlichtungsstelle für Energie hat Finanzierungsprobleme

exklusiv Fast jeder dritte Streitfall in der Strombranche entfiel 2012 auf den Billigbieter Flexstrom. Nun die bittere Ironie: Die Konkurrenz muss nachträglich die Schlichtungskosten für das Skandalunternehmen tragen.

Durch die Flexstrom-Insolvenz geriet die Schlichtungsstelle für Energie in eine finanzielle Schieflage. Quelle: dpa
Durch die Flexstrom-Insolvenz geriet die Schlichtungsstelle für Energie in eine finanzielle Schieflage. Quelle: dpa

BerlinDie Insolvenz des Billigstromanbieters Flexstrom hat nach Informationen des Handelsblatts zu einer finanziellen Schieflage der zentralen Schlichtungsstelle für Energie geführt. Denn mit Flexstrom brach ausgerechnet das Unternehmen zusammen, das der Schlichtungsstelle wegen der ständigen Kundenbeschwerden die meiste Arbeit bescherte. Weil es einen erheblichen Betrag an Gebühren schuldete, steckte der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesverbraucherministerium initiierte Verein in einem finanziellen Engpass.

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Am Montag mussten sich deshalb die Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung treffen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Außerdem zogen sie mit einer Satzungsänderung Lehren aus dem Fall Flexstrom. Beides wurde dem Handelsblatt von mehreren Teilnehmern bestätigt.

Die Schlichtungsstelle für Energie wurde im November 2011 eingerichtet, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen zu klären und damit die deutschen Gerichte zu entlasten. Träger sind unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die Verbraucherzentralen und der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE). Die Zahl der eingegangenen Schlichtungsanträge lag im vergangenen Jahr bei 13.681. Fast ein Drittel davon entfiel auf Flexstrom.

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Seit Flexstrom im April zahlungsunfähig wurde, wankte auch die Schlichtungsstelle. Für die Verbraucher ist die Schlichtung kostenlos – der Verein rechnet aber mit dem betroffenen Unternehmen 350 Euro pro Fall ab. Flexstrom stand 2013 für 30 Prozent aller Schlichtungen. Demnach muss der Verein also 30 Prozent der erwarteten Fallpauschalen abschreiben.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung beschloss deshalb am Montag eine neue Gebührenordnung. Unter anderem werden die Mitgliedsbeiträge steigen.

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