Deutschland

_

Deutschland: Welche Privilegien deutsche Parlamentarier genießen

Anzeige

  • Abgeordnetenentschädigung

    Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2012 monatlich 7.960 Euro und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

  • Altersentschädigung

    Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

  • Büroausstattung

    Abgeordneten wird ein eingerichtetes Büro am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin bereit gestellt sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software) gewährt. Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung, etwa für Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.

  • Kostenpauschale

    Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.029 Euro monatlich.

  • Mitarbeiter

    Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 14.712 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.

  • Reisekosten

    Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.

  • Übergangsgeld

    Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.

  • Versorgungsansprüche

    Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit. Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, werden diese immer nach bestimmten Vorschriften angerechnet, so zum Beispiel die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten auf andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied.

  • Die aktuellen Top-Themen
Tagung in Münster: Merkel bekräftigt Nein zum gesetzlichen Mindestlohn

Merkel bekräftigt Nein zum gesetzlichen Mindestlohn

Immer wieder werden in der Union Stimmen für einen gesetzlichen Mindestlohn laut. Doch Angela Merkel bleibt hart, hat den Forderungen aus den eigenen Reihen erneut eine Absage erteilt.

„Miserables Krisenmanagement“: SPD hält de Maizière eigene Ansprüche vor

SPD hält de Maizière eigene Ansprüche vor

Was wusste Thomas de Maizière? Die SPD fordert wegen des gescheiterten Drohnenprojekts „Euro Hawk“ eine lückenlose Aufklärung vom Verteidigungsminister. Und sie betont: Er solle endlich Verantwortung übernehmen.

Schutz vor Betrug: Mehr Einblick für USA bei Bilanzfälschungen chinesischer Firmen

Mehr Einblick für USA bei Bilanzfälschungen chinesischer Firmen

Die USA erhalten von chinesischen Behörden erstmals Zugang zu Bilanzprüfungsdokumenten chinesischer Firmen. Investoren sollen so besser vor Betrugsfällen geschützt werden. Die Einigung ist aber noch unverbindlich.

Handelsblog Bernanke, der Fuchs

Wenn Ben Bernanke, der Chef der US-Notenbank, hinauffährt zum Capitol Hill und mit Abgeordneten und Senatoren diskutiert, werden immer wieder dieselben Argumente ausgetauscht. Und dabei zeigt sich meist, dass der Notenbank-Chef seinen... Von Frank Wiebe. Mehr…