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25.09.2008 
Rabattverträge führen zu Konzentration auf dem Arzneimittelmarkt

Wettbewerbshüter werfen Krankenkassen Kartellbildung vor

von Peter Thelen

Das Bundeskartellamt wirft den Krankenkassen vor, beim Abschluss von Rabattverträgen mit Arzneimittelherstellern ihre Marktmacht zu missbrauchen. Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer will die Unternehmen unter die Aufsicht seiner Behörde stellen.

Der oberste Wettbewerbshüter Bernhard Heitzer will, dass seine Behörde Krankenkassen  künftig auf die Finger schauen darf. Foto: APLupe

Der oberste Wettbewerbshüter Bernhard Heitzer will, dass seine Behörde Krankenkassen künftig auf die Finger schauen darf. Foto: AP

BERLIN. Das Bundeskartellamt wirft den Krankenkassen vor, beim Abschluss von Rabattverträgen mit Arzneimittelherstellern ihre Marktmacht zu missbrauchen. Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer fordert die Bundesregierung deshalb auf, die gesetzlichen Kassen wie jedes Wirtschaftsunternehmen der Wettbewerbsaufsicht seiner Behörde zu unterwerfen.

Derzeit hindere das Sozialgesetzbuch die Kartellwächter daran, gegen wettbewerbswidrige Rabattverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Arzneimittelherstellern vorzugehen, sagte Heitzer auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH). Bereits seit Anfang 2003 dürfen die Kassen mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen; das Instrument wurde inzwischen mehrfach modifiziert. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine Senkung der Medikamentenausgaben, denn als große Abnehmer seien die Kassen in der Lage, gute Bedingungen für ihre Versicherten herauszuholen. Genau hier setzt Heitzers Kritik an: Er wirft den Kassen vor, ihre Einkaufsmacht beim Abschluss der Verträge zu bündeln, also Kartelle zu bilden. So haben die Ortskrankenkassen, auf die etwa 40 Prozent der jährlichen Arzneimittelausgaben aller Kassen entfallen, gerade erst eine neue europaweite Ausschreibung für mehrere Wirkstoffe gestartet.

Die Rabattpolitik könnte dazu führen, dass immer mehr - vor allem kleine - Anbieter aus dem Markt gedrängt werden, warnte Heitzer: "Dies würde die Tendenz zur Oligopolisierung insbesondere bei den Generikaherstellern verstärken und letztlich wieder zu einer Erhöhung der Preise führen." Es wäre daher aus "wettbewerbspolitischer Sicht unbedingt notwendig, dass wir das Kartellverbot auch auf Krankenkassen anwenden dürfen", so Heitzer.

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