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Whistleblower: Verpfeifen im Betrieb wird doch nicht leichter

exklusiv Eigentlich wollte die Bundesregierung mit einer neuen Regelung all den Beschäftigten beispringen, die wegen Missständen in ihrer Firma an die Öffentlichkeit gehen. Doch letztlich konnte sich die Koalition nicht auf ein entsprechendes Gesetz verständigen. So bleibt es beim Spruch von Hoffmann von Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

So mancher Fleischskandal wäre ohne Verpfeifen nicht aufgedeckt worden. Foto: dpa Quelle: dpa
So mancher Fleischskandal wäre ohne Verpfeifen nicht aufgedeckt worden. Foto: dpa Quelle: dpa

BERLIN. Beschäftigte, die ein Fehlverhalten von Kollegen oder Vorgesetzten anzeigen, erhalten nun doch keinen gesetzlichen Schutz. Nach Informationen des Handelsblatts aus Koalitionskreisen wollen Union und SPD einen für Arbeitsverhältnisse wichtigen Paragraphen 612 a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht mehr beschließen. Der Paragraf geht auf Regelungen in den USA zurück, die dazu führten, dass etliche Firmenskandale aufgedeckt wurden. In Amerika heißen Beschäftigte, die Kollegen oder Vorgesetzte verpfeifen, "Whistleblower".

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Auslöser für die Debatte in Deutschland waren Mitte vergangenen Jahres mehrere große Lebensmittelskandale, bei der Mitarbeiter nicht zu ihrem Chef gingen, um Missstände anzuzeigen, sondern sofort zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. So wurde der LKW-Fahrer Miroslaw Strecker berühmt, weil er zur Polizei ging und so verhinderte, dass knapp zwölf Tonnen Fleisch - etwa drei Jahre alte Leber aus Neuseeland - zu Wurst statt zu Tierfutter verarbeitet wurden.

Das Problem im Fall Strecker: In Deutschland gibt es keinen expliziten gesetzlichen Schutz für Whistleblower. Arbeitnehmer müssen sich laut Arbeitsrecht zunächst intern mit ihrem Chef um Klärung bemühen, bevor sie sich dann an zuständige Behörden wenden können. Falls sie in die Öffentlichkeit gehen, ist das mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden, das bis zur Kündigung reichen kann.

Auf Anregung des früheren Verbraucherschutzministers und jetzigen bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) sollte deshalb das BGB - versteckt in einer Reform des Lebens- und Futtermittelrechts - um ein sogenanntes Anzeigerecht erweitert werden.

Nach Informationen des Handelsblatts gibt es nun allerdings einen Beschluss des Unions-Fraktionsvorstandes, die Gesetzesänderung nicht mitzutragen. Die Regelung sah konkret vor, dass ein Arbeitnehmer sich an den Arbeitgeber oder eine für die innerbetriebliche Klärung zuständige Stelle wenden und Abhilfe verlangen kann. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber lehnte dies allerdings bereits in einer Anhörung Mitte 2008 im Bundestag ab. Die Arbeitgeber argumentierten, dass bereits nach geltender Rechtslage nicht nur "schwerwiegende, mit erheblichen Gefahren verbundene Straftaten" angezeigt werden können, sondern "jede Straftat". Dabei befürchten die Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer sich an Dritte wenden kann, ohne sich vorher um innerbetriebliche Abhilfe zu bemühen.

Laut Deutschem Anwaltverein wären die Pläne zudem weit über das gerechtfertigte Ziel hinausgegangen, Whistleblower besser zu schützen. Die Anwälte störten sich vor allem daran, dass schon die subjektive Einschätzung des Arbeitnehmers, betriebliche Abhilfe sei nicht zu erwarten, ausreichen sollte. Damit werde einer Denunziation des Arbeitgebers oder von Kollegen "nach freiem Belieben" Tür und Tor geöffnet.

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