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21.10.2007 
Anti-Terror-Kampf

Widerstand gegen Schäubles BKA-Gesetz

Die Union will laut Wolfgang Schäuble (CDU) im Streit mit der SPD über das heimliche Ausspähen von Privatcomputern hart bleiben. Derweil wächst nun auch bei den Ländern der Widerstand gegen das vom Bundesinnenminister geplante BKA-Gesetz.

HB BERLIN. Gerügt wird vor allem, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zu stark in die Befugnisse der Länderpolizeien eingreifen dürfe, berichtete der „Spiegel“ am Wochenende. Gerade aus den unionsregierten Ländern komme Kritik an dem Entwurf, der dem BKA die Befugnis zur Terrorabwehr gibt. Die SPD blockiert das Gesetz bisher, weil darin auch die umstrittene Online-Durchsuchung verankert werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel plädierte erneut dafür, dem BKA heimliche Computer-Razzien zu gestatten.

In einer schriftlichen Stellungnahme, über die das Magazin „Spiegel“ berichtet, rügen die Länder vor allem unklare Zuständigkeiten. Ihnen geht laut Bericht aus dem Entwurf nicht klar genug hervor, wann das BKA einen Fall an sich ziehen könne und ob die Länder über den Ermittlungsstand dann auch unterrichtet würden.

Der Hamburger Senat hält es laut „Spiegel“ für schlicht nicht hinnehmbar, dass das BKA „grundsätzlich eine Zuständigkeit für bestimmte Fallgruppen reklamiert, sich dann jedoch allein die Entscheidung vorbehält, ob es im konkreten Fall aktiv werden wird“. Für das bayerische Innenministerium ist der weitgehend freie Zugriff des BKA auf Fälle nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Auch aus polizeifachlichen Gründen sei eine derartige Regelung nicht akzeptabel.

Niedersachsen kritisiert, das BKA sei doch ohne die Länder gar nicht fähig, etwa Terrorziele zu schützen. Entsprechend dürfe das geplante Gesetz dem BKA keinen Freischein für Alleingänge ohne ständige Rücksprache mit den betroffenen Ländern geben. Das saarländische Innenministerium fürchtet wiederum, das BKA könnte gegen Terrorverdächtige ohne Rücksprache mit den Landesbehörden ermitteln und dabei etwa „vor Ort Kontaktpersonen/Informanten enttarnen“.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Kein Gesetz ohne Durchsuchungsregelung

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