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14.06.2007 
Föderalismusreform

Wie kann der Kuchen gerecht verteilt werden?

von Donata Riedel

Die Finanzverflechtung zwischen Bund und Ländern steht zwar ständig in der Kritik, doch Ideen, wie sie aufgelöst werden könnte, gibt es von Experten kaum. Ob die Bundesländer künftig ihre Einnahmen selbst gestalten können ist weiter unklar.

BERLIN. „Wir hatten uns mehr erhofft“, sagen unabhängig voneinander Volker Kröning (SPD) und Antje Tillmann (CDU), die führenden Föderalismusexperten ihrer jeweiligen Bundestagsfraktionen.

Die Föderalismuskommission hat 18 Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsexperten am 22. Juni zu einer Anhörung geladen, um Vorschläge für die geplante Reform der Finanzverfassung zu sammeln. Die Gutachten beschreiben allerdings nicht, wo genau die heutigen Verflechtungen lähmend auf staatliches Handeln wirken und Deutschland einen Wettbewerbsnachteil in der globalisierten Weltwirtschaft bescheren.

„Ich würde gerne den Ehrgeiz anstacheln, die Finanzbeziehungen grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen“, sagt Kröning. Dies werde aber wohl nur gelingen, wenn die „ideologischen Schlachten“ à la Wettbewerbsföderalismus gegen Solidarverbund unterblieben. Aus Krönings Sicht sind die einstigen Grundsätze des deutschen Finanzföderalismus in den letzten 40 Jahren „verludert“: Inzwischen gebe es keine Steuerentscheidung mehr, die der Bund alleine treffen könne – sogar wenn sie den Ländern Einnahmevorteile verschaffe wie die Abschaffung der Eigenheimzulage. Eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung hält Kröning für „dringend notwendig“.

Für Vereinfachung tritt der Berliner Ökonom Charles Blankart ein. Er will künftig die Steuerkraft-Unterschiede in einem zweistufigen Verfahren ausgleichen: Zuerst soll es einen „Mindesttransfer“ für die armen Länder geben, und darauf aufbauend – wie bei Hartz IV die Hinzuverdienstmöglichkeiten – einen degressiv gestalteten Transfer. Die Systeme von Bundeszuweisungen und Länderfinanzausgleich sollten zusammengeführt werden.

Die anderen Gutachter beziehen sich zumeist auf bekannte Konzepte: Eines stammt von den Wirtschaftsforschern Ulrich van Suntum und Klaus Hafemann, das andere von Michael Hüther, dem Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), das auch der Kölner Wissenschaftler Clemens Fuest befürwortet. Van Suntum schlägt vor, das System aus Bundes-, Landes- und Gemeinschaftssteuern aufzugeben und alle Steuern zentral vom Bund erheben zu lassen. Die heutigen Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden am Steuerkuchen würden festgeschrieben. Die Länder bekämen ihren Anteil nach der Einwohnerzahl. „Das Ergebnis entspricht ziemlich genau dem heutigen, ungleich komplizierteren System“, so van Suntum.

Das Hüther-Modell ist weniger umfassend: Es will armen Bundesländern, die sich ein höheres Wachstum als der Bundesdurchschnitt zutrauen, ermöglichen, freiwillig auf den Länderfinanzausgleich zu verzichten. Dafür sollen die Länder für einen begrenzten Zeitraum die wachstumsbedingten Mehreinnahmen behalten dürfen. Weil heute bis zu 97 Prozent der zusätzlichen Steuereinnahmen der Länder in den Finanzausgleich gingen, fehle jeder Anreiz, mehr Steuern einzunehmen.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) setzt sich für Hüthers Modell ein. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) lehnt es vehement ab: „Es geht Hüther nur darum, den Länderfinanzausgleich abzuschaffen“, sagt er: „Entweder die Option wirkt kaum – oder sie läuft zu Lasten des Bundes, der die Ausfälle auffangen müsste.“

Hüthers Optionsmodell findet gleichwohl Sympathien bei den reicheren Ländern: Sie wollen erreichen, dass weniger Geld an die ärmeren umverteilt wird: Stattdessen sollen alle Länder über Hebesätze auf die Einkommensteuer ihre Einnahmen gestalten können.

Bei den ärmeren Ländern und der SPD wird Steuerautonomie allerdings anders aufgefasst: Erst wenn die unterschiedliche Steuerkraft der Länder ausgeglichen sei, mache ein Hebesatzrecht Sinn, so Deubel: Die Länder könnten dann entscheiden, ob sie große Investitionen über höhere Steuern von den Bürgern mitbezahlen ließen oder die Kosten auf deren Kinder über neue Schulden verlagerten. Sie könnten dann auch entscheiden, ob sie neue Kindergärten aus Steuern oder über Gebühren finanzieren wollten. Kröning meint zudem, dass die Länder eine gewisse Steuersatz-Autonomie bräuchten, wenn ihre Möglichkeiten, neue Schulden aufzunehmen, deutlich eingeschränkt werden.

Die CDU-Abgeordnete Tillmann warnt jedoch vor tiefen Eingriffen in den Länderfinanzausgleich: Das Thema berge zu viel politischen Sprengstoff. Auch bei der SPD wollen viele nicht allzu viel ändern: Das Ziel, das Steuergefälle auszugleichen, werde heute erreicht, hieß es in der Fraktion. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will vor allem mehr Effizienz durch eine Bundessteuerverwaltung erreichen. Dagegen sind aber die westdeutschen Bundesländer.

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