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02.08.2007 
Steuerreform

Wirtschaft fürchtet steigende Erbschaftsteuer

von Donata Riedel

Die geplante Erbschaftsteuerbefreiung der Großen Koalition kommt Unternehmenserben wahrscheinlich teuer zu stehen. „Erben müssten im Schnitt doppelt so viel zahlen wie bisher“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben dem Handelsblatt. Unter den Wirtschaftsverbände ist ein Streit über den richtigen Weg zur Reform entbrannt.

Die Reform der Erschaftsteuer ist zum Zankapfel geworden. Foto: dpaLupe

Die Reform der Erschaftsteuer ist zum Zankapfel geworden. Foto: dpa

BERLIN. In ihrer jetzigen Ausgestaltung erweise sich die Reform „leider als ungerecht, bürokratisch und nicht internationalisierungstauglich“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben dem Handelsblatt. Wansleben wirbt deshalb bei den anderen Wirtschaftsverbänden sowie bei Union und SPD dafür, „Alternativen zum Abschmelzmodell ernsthaft in Betracht zu ziehen“, so Wansleben.

Damit wird es immer unwahrscheinlicher, dass das Abschmelzmodell kommt. Nach diesem Modell würden Unternehmenserben über zehn Jahre schrittweise von der Erbschaftsteuer auf das produktive Betriebsvermögen befreit werden. Bedenken gegen das Modell hegen inzwischen mehrere Länderfinanzminister und der Handwerksverband ZDH. Die SPD ist offen für Alternativen, in der Union wird darüber diskutiert.

Der Nachteil des Abschmelzmodells aus Sicht vieler Familienunternehmen ist, dass das Produktivvermögen so eng definiert ist, dass die meisten Erben künftig mehr Steuern zahlen müssten als heute. Ursache dafür ist, dass nach dem jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil der Wert von Betriebsvermögen und Immobilien nach aktuellen Verkaufspreisen ermittelt werden muss. Bisher werden diese Vermögensarten gegenüber Geld- und Aktienvermögen bevorzugt. Die Koalition will die Vorgaben der Richter erfüllen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) soll bis spätestens Anfang Oktober das endgültige Konzept vorlegen. Die Arbeitsgruppe tritt am 27. August erneut zusammen.

Nach DIHK-Berechnungen würde die Kombination aus Abschmelzmodell und Verfassungsrichter-Vorgaben das Erbschaftsteueraufkommen auf 8,4 Mrd. Euro mehr als verdoppeln, wenn sich an Freibeträgen und Tarifen nichts ändert. Basis der Rechnung ist eine Untersuchung der DIW-Wirtschaftsforscher über die Struktur des erbschaftsteuerpflichtigen Vermögens von 1996. Sie wurde auf die Verteilungsverhältnisse zwischen den drei Steuerklassen für nahe Verwandte, entferntere Verwandte und Nichtverwandte aus der Erbschaftsteuerstatistik 2002 angepasst.

DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun favorisiert als Alternative zum Abschmelzmodell ein Niedrigtarif-Konzept: Alle Vermögensarten würden dann gleich niedrig besteuert. Das Erbschaftsteueraufkommen würde nach diesem Modell laut DIHK-Rechnung nur leicht steigen – auf 4,2 Mrd. Euro.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die drei wichtigsten Wirtschaftsverbände sind sich uneins über den richtigen Weg.

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