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27.12.2006 
Nachgelagerte Besteuerung

Wirtschaft will Investivlohn doppelt fördern

von Dietrich Creutzburg

Die Arbeitsgemeinschaft für Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) hat die Bundesregierung davor gewarnt, beim geplanten Ausbau von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf steuerliche Anreize für die Unternehmen zu verzichten. Sie reagiert damit auf einen Vorstoß des Wirtschaftsministeriums.

BERLIN. „Wir unterstützen das Ziel, den Anreiz für Mitarbeiter über eine nachgelagerte Besteuerung zu erhöhen“, sagte AGP-Chef Michael Lezius dem Handelsblatt. Dabei dürfe man aber nicht auf den bisherigen Förderweg im Einkommensteuerrecht verzichten, der dem Arbeitgeber einen Abzug als Betriebsausgabe erlaubt. Die AGP vertritt 300 Firmen, die Mitarbeiterbeteiligungen – auch Investivlohn genannt – praktizieren.

Lezius reagierte damit auf einen Vorstoß des Wirtschaftsministeriums. Danach sollen Arbeitnehmer künftig für den Erwerb von Anteilen am eigenen Unternehmen bis zur Höhe von 1 200 Euro pro Jahr die Option der Gehaltsumwandlung erhalten. Der Betrag wird dann nachgelagert, also erst bei der späteren Auszahlung der Beteiligung besteuert. De fakto blieben damit Erträge steuerfrei. Außerdem ist der persönliche Einkommensteuersatz im Alter meist geringer als während des Berufslebens.

Zugleich laufen die Überlegungen des Ministeriums aber darauf hinaus, die bisherige Förderung gemäß Paragraph 19a Einkommensteuergesetz zu beenden. Danach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Beteiligungen von bis zu 135 Euro pro Jahr geben und steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Auch für den Mitarbeiter bleibt die Zuwendung steuer- und abgabenfrei. Bedingung ist, dass er selbst parallel eine Beteiligung in gleicher Höhe erwirbt.

Die AGP wirbt dafür, dieses „Hälftelungsprinzip“ zu streichen und zugleich den Freibetrag dieses Förderwegs auf ebenfalls 1 200 Euro anzuheben. Unterm Strich würden damit Beteiligungen bis zu 2 400 Euro im Jahr gefördert. „Wer wirklich Dynamik in den Aufbau von Kapitalbeteiligungen bringen will, muss an beiden Seiten ansetzen“, meinte Lezius.

Sowohl Union, als auch SPD haben angekündigt, das Thema zu forcieren. Die CDU hatte im November beschlossen, als ersten Schritt den 135-Euro-Freibetrag auf 270 Euro zu verdoppeln. CSU-Chef Edmund Stoiber hat 300 Euro vorgeschlagen. Eine Gehaltsumwandlung will er langfristig sogar ohne Begrenzung erlauben. Dies findet auch Lezius überzogen.

Auf Vorbehalte stoßen die Überlegungen im Finanzministerium und bei Haushaltsexperten, die sich um die Etatdisziplin sorgen. Nach Angaben aus der Regierungskoalition verursacht die 135-Euro-Regel derzeit jährliche Steuerausfälle von 60 Mill. Euro. Bei 1 200 Euro würden sie auf 500 bis 600 Mill. Euro steigen. Eine Option der Gehaltsumwandlung bis 1 200 Euro wird daneben kurzfristig mit 400 Mill. Euro taxtiert, längerfristig käme wegen der nachgelagerten Steuer ein Teil wieder herein.

Die AGP verwies darauf, dass Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gerade eine stärkere Förderung von Spenden und Eherenämtern im Volumen gut 400 Mill. Euro angestoßen habe. „Wenn es der Regierung mit der Mitarbeiterbeteiligung ernst ist, dann sind 900 oder 950 Mill. Euro dafür allemal gerechtfertigt“, sagte Lezius.

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