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26.02.2008 
Koalitionsvereinbarung

„Wohn-Riester“ ergänzt Riester-Rente

von Donata Riedel

Die Finanzpolitiker der Koaliton haben sich darauf geeinigt, dass Riester-Sparverträge künftig komplett für Wohneigentum eingesetzt werden dürfen. Damit wollen sie das Vorsorgesparen vor allem für junge Leute attraktiver machen. Doch noch sind nicht alle Details geklärt.

Bauen soll für Riester-Sparer einfacher werden.

Bauen soll für Riester-Sparer einfacher werden.

BERLIN. Sparverträge für die Riester-Rente dürfen künftig auch komplett für den Bau oder den Kauf von Wohneigentum eingesetzt werden. Die Finanzpolitiker von Union und SPD verständigten sich darauf, den zuvor diskutierten Anteil von 75 Prozent auf 100 Prozent aufzustocken, um den „Wohn-Riester“ attraktiver zu gestalten. Bisher dürfen aus einem Riester-Sparvertrag maximal 50 000 Euro für das Eigenheim eingesetzt werden.

Auf den Vorschlag wollen sich die Fraktionsvorstände von Union und SPD auf ihrer Klausurtagung bis Mittwoch einigen. „Die Koalition beweist damit Handlungsfähigkeit“, sagte Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU) dem Handelsblatt. Die Reform soll bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Mit dem „Wohn-Riester“ wird eines der letzten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Dieser Vertrag zwischen Union und SPD verlangt, dass als Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage das selbst genutzte Wohneigentum künftig als Teil der Altersvorsorge stärker gefordert werden soll. Die Union beharrt seit 2005 auf möglichst großzügiger Förderung, während die SPD – vor allem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück – am liebsten gar keinen Ersatz für die Eigenheimzulage einführen wollte.

Größter Streitpunkt war, wie die Steuerregeln des Riester-Konzepts auf Wohnungen angewendet werden sollen. Nach dem jetzt vorgesehenen Konzept gilt für Wohneigentum grundsätzlich ebenfalls die nachgelagerte Besteuerung, nach der die Steuern erst im Rentenalter auf das angesparte Vermögen zu zahlen sind.

Beim Eigenheim kann der Besitzer zum Rentenbeginn entscheiden, ob er die vom Finanzamt auf 25 Jahre hoch gerechnete Steuerschuld sofort auf einen Schlag zahlen will: Dafür würde er dann einen Rabatt von 30 Prozent bekommen. Wenn er dann aber innerhalb der nächsten 20 Jahre die Wohnung verkauft und das Geld nicht sofort in eine neue selbst genutzte Wohnung oder in einen Platz in einem Altersheim steckt, muss er Steuern nachzahlen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ein bisschen Streit muss wohl noch sein

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