Die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitarbeit ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen, hat ihren Höhepunkt offenbar überschritten. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die dem Handelsblatt vorliegen, zeichnet sich seit Oktober 2007 erstmals ein leichter Rückgang ab. Bröckelt damit ein Argument der Mindestlohn-Befürworter?
BERLIN. In der Debatte um sogenannte Armutslöhne zeichnet sich eine bemerkenswerte Änderung der Faktenlage ab: Die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitarbeit ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen, hat im Oktober 2007 offenbar ihren Höhepunkt überschritten – seither geht sie zurück. Bislang liegen der Bundesagentur für Arbeit (BA) Daten für die Zeit bis Dezember vor. Sollte sich der Trend erhärten, wäre ein zentrales Argument der Befürworter von Mindestlöhnen relativiert. Denn sie begründen ihre Forderung unter anderem damit, dass immer mehr Firmen Löhne drücken würden, seit es Arbeitslosengeld II als Zuzahlung gibt.
Wie eine aktuelle Datenreihe der BA über Aufstocker ausweist, erhielten Ende 2007 insgesamt 1 289 066 Erwerbstätige ergänzende Hartz-IV-Leistungen, das waren rund 11 000 weniger als im Oktober. Noch stärker sank dabei die Zahl sogenannter vollzeitnaher Aufstocker, deren Arbeit mindestens 800 Euro Monatslohn abwirft. Sie nahm um 13 000 auf 374 000 ab. Nur die Zahl der Minijobber unter den Aufstockern (bis 400 Euro) stieg weiter auf 684 000. Ob sich der Trend verfestigt, werden die für Ende Mai erwarteten Januarzahlen zeigen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht trotzdem kein Signal einer Entwarnung. „Der Anstieg der Aufstockerzahlen scheint zwar erfreulicherweise gestoppt“, sagte DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy dem Handelsblatt. „Es bleibt aber dabei, dass in den zurückliegenden zwei Jahren gerade die Zahl der vollzeitnahen Aufstocker deutlich überproportional gestiegen ist.“ Sein Bezugspunkt ist eine Sonderauswertung der BA für September 2005 – laufende Monatsdaten werden erst seit Januar 2007 geführt. In diesem Langfristvergleich sei die Gesamtzahl der Aufstocker um 36 Prozent gestiegen. Während aber die der Minijobber nur um 29 Prozent zunahm, belief sich der Zuwachs bei Jobs über 800 Euro auf knapp 40 Prozent, rechnet Adamy vor. Noch größer war die prozentuale Zunahme bei sogenannten Midijobs zwischen 400 und 800 Euro, die aber in den absoluten Zahlen weniger ins Gewicht fallen.
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Da es keine präzise Aufschlüsselung der Daten nach Vollzeit- und Teilzeitarbeit gibt, interpretiert der DGB hilfsweise Aufstockerjobs über 800 Euro als „vollzeitnah“. Tatsächlich dürfte der Vollzeit-Anteil in dieser Kategorie am höchsten sein. Sie ist für die Mindestlohndebatte besonders interessant: Auch Befürworter von Mindestlöhnen verlangen nicht, dass Mini- oder Teilzeitjobs den Lebensunterhalt sichern – wohl aber soll dies für Vollzeitarbeit gelten. „Hartz IV übernimmt in steigendem Maße die Funktion eines Kombilohns, mit dem Armutslöhne erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum angehoben werden“, interpretiert Adamy die seit 2005 besonders starke Zunahme dieser Aufstockerjobs. Unterm Strich rechnet er die Hartz-IV-Zahlungen an vollzeitnahe Niedriglohnbezieher auf zwei bis 2,5 Mrd. Euro pro Jahr hoch. Damit werde faktisch „Lohndumping“ staatlich gefördert. „Dieser Teufelskreis muss durch gesetzliche Mindestlöhne unterbrochen werden“, fordert er.
Die zuletzt leicht verbesserte Entwicklung ist nach seinem Urteil mit großer Vorsicht zu sehen. So gebe es Hinweise, dass sich immer mehr Hartz-IV-Bezieher wegen einer Zunahme instabiler Arbeitsverhältnisse nur kurze Zeit aus der Abhängigkeit von Transfers befreien könnten. Zudem gebe es eine hohe Dunkelziffer potenzieller Aufstocker, die Ansprüche nicht geltend machten.
Dass es mittlerweile nur noch bei den Minijobbern ungebrochene Zuwächse gibt, könnte aber auch eine genau entgegengesetzte Analyse stützen, die viele Ökonomen gegen die aktuellen Hinzuverdienstregeln ins Feld führen. Diese machen es danach bisher zu attraktiv, den Lebensunterhalt längerfristig auf Hartz IV plus Minijob zu bauen: Wer 400 verdient, muss sich derzeit 240 Euro aufs Arbeitslosengeld II anrechnen lassen – hat also am Ende 160 Euro mehr. Wer für 800 Euro arbeitet, muss sich dagegen 560 Euro abziehen lassen und hat auch nur 240 Euro mehr.
Nach diesem Argument müssten Hartz-IV-Bezieher vor allem stärkere Anreize für einen Aufstieg auf höherwertige Jobs erhalten, damit sich ihre Perspektiven bessern. Statt Mindestlöhne einzuführen, empfehlen daher Arbeitsmarktökonomen fast einhellig, die Hinzuverdienstregeln zu ändern: Minijobs müssten viel strenger angerechnet werden, höher bezahlte Arbeit dagegen lohnender werden.


