Da es keine präzise Aufschlüsselung der Daten nach Vollzeit- und Teilzeitarbeit gibt, interpretiert der DGB hilfsweise Aufstockerjobs über 800 Euro als „vollzeitnah“. Tatsächlich dürfte der Vollzeit-Anteil in dieser Kategorie am höchsten sein. Sie ist für die Mindestlohndebatte besonders interessant: Auch Befürworter von Mindestlöhnen verlangen nicht, dass Mini- oder Teilzeitjobs den Lebensunterhalt sichern – wohl aber soll dies für Vollzeitarbeit gelten. „Hartz IV übernimmt in steigendem Maße die Funktion eines Kombilohns, mit dem Armutslöhne erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum angehoben werden“, interpretiert Adamy die seit 2005 besonders starke Zunahme dieser Aufstockerjobs. Unterm Strich rechnet er die Hartz-IV-Zahlungen an vollzeitnahe Niedriglohnbezieher auf zwei bis 2,5 Mrd. Euro pro Jahr hoch. Damit werde faktisch „Lohndumping“ staatlich gefördert. „Dieser Teufelskreis muss durch gesetzliche Mindestlöhne unterbrochen werden“, fordert er.
Die zuletzt leicht verbesserte Entwicklung ist nach seinem Urteil mit großer Vorsicht zu sehen. So gebe es Hinweise, dass sich immer mehr Hartz-IV-Bezieher wegen einer Zunahme instabiler Arbeitsverhältnisse nur kurze Zeit aus der Abhängigkeit von Transfers befreien könnten. Zudem gebe es eine hohe Dunkelziffer potenzieller Aufstocker, die Ansprüche nicht geltend machten.
Dass es mittlerweile nur noch bei den Minijobbern ungebrochene Zuwächse gibt, könnte aber auch eine genau entgegengesetzte Analyse stützen, die viele Ökonomen gegen die aktuellen Hinzuverdienstregeln ins Feld führen. Diese machen es danach bisher zu attraktiv, den Lebensunterhalt längerfristig auf Hartz IV plus Minijob zu bauen: Wer 400 verdient, muss sich derzeit 240 Euro aufs Arbeitslosengeld II anrechnen lassen – hat also am Ende 160 Euro mehr. Wer für 800 Euro arbeitet, muss sich dagegen 560 Euro abziehen lassen und hat auch nur 240 Euro mehr.
Nach diesem Argument müssten Hartz-IV-Bezieher vor allem stärkere Anreize für einen Aufstieg auf höherwertige Jobs erhalten, damit sich ihre Perspektiven bessern. Statt Mindestlöhne einzuführen, empfehlen daher Arbeitsmarktökonomen fast einhellig, die Hinzuverdienstregeln zu ändern: Minijobs müssten viel strenger angerechnet werden, höher bezahlte Arbeit dagegen lohnender werden.


