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01.12.2006 
Nichtraucherschutz

Zigarettenkauf erst ab 18

Zigaretten sollen in Deutschland künftig nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Dies hat eine eine Arbeitsgruppe der großen Koalition beschlossen. Union und SPD einigten sich zudem auf ein Rauchverbot in Gaststätten und an öffentlichen Orten.

HB BERLIN. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding sagte am Freitag der Nachrichtenagentur AP in Berlin, diese Regelung solle sowohl für Supermärkte und sonstige Verkausfstellen, als auch für Automaten gelten und möglichst am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Geplant ist laut dem Kompromiss der Koalitions-Arbeitsgruppe zum Nichtraucherschutz eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes. Gegenwärtig ist nur die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Für Zigarettenautomaten gilt derzeit eine Übergangsfrist: Sie müssen bis 1. Januar 2007 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.

Unterdessen hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Einigung der Koalition auf ein Rauchverbot in Restaurants und öffentlichen Gebäuden begrüßt. „Das ist ein großer Fortschritt für Deutschland“, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Berlin. Sie appellierte an die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, den Kompromiss der zuständigen Arbeitsgruppe mitzutragen.

Er sieht nach Worten der Ministerin vor, dass in Speiserestaurants nicht mehr geraucht werden darf, es sei denn in getrennten, abgeschlossenen Raucher-Räumen. Außerdem sollen öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Schulen und alle anderen Einrichtungen, in denen Kindern betreut werden, rauchfrei werden. Für Bars oder Kneipen gelte aber kein Rauchverbot, da setze man auf freiwillige Lösungen, sagte Schmidt. Auch Bierzelte seien ausgenommen.

„Wir haben einen Weg gefunden, der den Nichtraucherschutz in Deutschland deutlich verbessert und der mehrheitsfähig ist“, zitierte die „Berliner Zeitung“ Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD). Er sehe ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants vor.

Raucher sollen auch in Discos Extra-Räume nutzen

Bei der Einordnung der Gaststätten bezieht sich die Arbeitsgruppe dem Bericht zufolge auf das Gaststättengesetz: Es unterscheidet demnach zwischen Schankwirtschaften, in denen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und Speisewirtschaften, in denen zubereitete Speisen serviert werden. Zu den Schankwirtschaften zählten nicht nur Bars oder Kneipen, sondern auch Bierzelte. Discos sollen aus Jugendschutz-Gründen zu den Speisewirtschaften gezählt werden. Hier bestehe daher bis auf die Raucherräume ein Rauchverbot. Das Verbot in Restaurants gilt immer in dem Hauptraum, also dort wo die Theke steht, wie die „Berliner Zeitung“ weiter schreibt. Der Raucherraum müsse daher immer zusätzlich eingerichtet werden.

Nach Angaben von Caspers-Merk muss künftig schon von außen zu erkennen sein, worauf sich der Gast einstellen muss. Über einen besseren Nichtraucher-Schutz wird seit Monaten diskutiert. In vielen Ländern gelten bereits umfassende Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern. So haben Irland, Finnland, Italien, Spanien, Norwegen, Schweden, Schottland, Südafrika, Neuseeland und mehrere US-Staaten das Rauchen in Kneipen, Restaurants, Kinos und anderen öffentlich zugänglichen Orten verboten. In England wurde ein Rauchverbot im Februar vom Parlament verabschiedet und tritt im Juli 2007 in Kraft. Eine ähnliche Regelung gilt in Wales bereits vom April an.

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