Deswegen würden den Richtern die notwendigen Informationen für eine eigene Berechnung des Streitwerts „in einträchtigem Zusammenwirken“ beider Streitparteien vorenthalten. Die angebliche Unkenntnis der Prozessparteien sei dabei „unglaubhaft und vorgeschoben“, kritisiert das Gericht.
Allen Zivilgerichten empfahlen die Richter, sich dieser Praxis durch einen Trick zu widersetzen, schreibt die „FAZ“: Sie sollten den Streitwert im Zweifelsfall derart hoch festsetzen, dass auf beiden Seiten ein Interesse an einer wahrheitsgemäßen Einstufung entstehe.
Der Deutsche Anwaltverein wies die Kritik des Oberlandesgerichts am Montag zurück: „Der Grundverdacht ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagte Rechtsanwalt Herbert Schons, Vize-Präsident des DAV, in Duisburg der Nachrichtenagentur dpa. „So habe ich das noch nie von einem anderen Gericht gelesen.“
Es sei schließlich „ein Risiko für jeden Anwalt“, den Streitwert - und damit seine eigene Mindest-Honorierung - zu niedrig anzusetzen. Ein siegreicher Anwalt schädige damit seinen Mandanten, weil der bei einem geringen Streitwert einen entsprechend geringen Teil seiner Anwaltskosten vom unterlegenen Prozessgegner erstattet bekomme. „Mit der anwaltlichen Praxis, die ich kenne, ist das nicht in Einklang zu bringen“, sagte Schons.
Die Stundensätze, ein mühsames Geschäft für Anwälte.
Die Konkurrenz erzwingt, sich darauf einlassen zu müssen.
Diese Manko zugunsten des Mandanten und zu Lasten der Staatskasse (ein wenig) eigennützig zu relativieren ist zwar verständlich, jedoch der womöglich falsche Weg.
Beim Anwalt sparen zu wollen, rächt sich früher oder später. Wenn allerdings - wie häufig - die Arbeit aus dem firmeneigenen Justitiariat kommt und der freie Kollege nur den Sitzungsvertreter macht, wäre ohnehin nur die Hälfte einer Honorierung (bestenfalls) berechtigt.
Aber gut, genug kann es nie sein - wie das Gericht für sich und den Staat in Anspruch nimmt, egal, wie aufwendig zu arbeiten wäre.
Ah, und der Arbeitsaufwand des Gerichtes ist bei einem höheren Streitwert in gleicher Sache höher?
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