
Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts haben Rechtsanwälten systematischen Betrug zulasten der Staatskasse bei großen Wirtschaftsverfahren vorgeworfen. So werde der Streitwert solcher Verfahren inzwischen „beinahe regelmäßig“ zu niedrig angesetzt, um Gerichtsgebühren zu sparen, kritisierte das Gericht in einem Beschluss (Az.: I-2 W 15/11). Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Montag die entsprechende Wiedergabe des Beschlusses in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Deutsche Anwaltverein reagierte überrascht auf die harsche Kritik.
Einer Anwaltskanzlei warfen die Richter sogar „gemeinschaftlichen versuchten Betrug“ vor. In dem konkreten Fall hatten die Anwälte den Streitwert eines Verfahrens auf fünf Millionen Euro beziffert, die Richter kamen aber auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 30 Millionen Euro. Tatsächlich sei es bei dem Streit um ein Patent für den Mobilfunkstandard UMTS sogar um zwei Milliarden Euro Umsatz gegangen.
Mit den eingesparten Gerichtsgebühren, die nach dem Streitwert bemessen werden, eröffneten sich die Anwälte „weiteren Spielraum für die Abrechnung zusätzlichen eigenen Honorars“, vermuten die Richter in ihrem Beschluss. Eine „bewusste Vorenthaltung“ von Gebühren könne nicht hingenommen werden.
Hintergrund ist, dass die Anwaltskanzleien mit den Unternehmen bei Wirtschaftsverfahren nach Stundensatz abrechnen, nicht nach Streitwert. Ein niedriger Streitwert schmälert somit in solchen Fällen nur die Gerichtsgebühren, nicht das Salär der Anwälte. Daher hätten beide Seiten eines Zivilstreits - Kläger und Beklagte - ein Interesse daran, den Streitwert niedrig zu halten, solange der Ausgang des Verfahrens unklar sei, so die Erfahrung des Gerichtssenats.
Die Stundensätze, ein mühsames Geschäft für Anwälte.
Die Konkurrenz erzwingt, sich darauf einlassen zu müssen.
Diese Manko zugunsten des Mandanten und zu Lasten der Staatskasse (ein wenig) eigennützig zu relativieren ist zwar verständlich, jedoch der womöglich falsche Weg.
Beim Anwalt sparen zu wollen, rächt sich früher oder später. Wenn allerdings - wie häufig - die Arbeit aus dem firmeneigenen Justitiariat kommt und der freie Kollege nur den Sitzungsvertreter macht, wäre ohnehin nur die Hälfte einer Honorierung (bestenfalls) berechtigt.
Aber gut, genug kann es nie sein - wie das Gericht für sich und den Staat in Anspruch nimmt, egal, wie aufwendig zu arbeiten wäre.
Ah, und der Arbeitsaufwand des Gerichtes ist bei einem höheren Streitwert in gleicher Sache höher?
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