Ah, und der Arbeitsaufwand des Gerichtes ist bei einem höheren Streitwert in gleicher Sache höher?
Die Stundensätze, ein mühsames Geschäft für Anwälte.
Die Konkurrenz erzwingt, sich darauf einlassen zu müssen.
Diese Manko zugunsten des Mandanten und zu Lasten der Staatskasse (ein wenig) eigennützig zu relativieren ist zwar verständlich, jedoch der womöglich falsche Weg.
Beim Anwalt sparen zu wollen, rächt sich früher oder später. Wenn allerdings - wie häufig - die Arbeit aus dem firmeneigenen Justitiariat kommt und der freie Kollege nur den Sitzungsvertreter macht, wäre ohnehin nur die Hälfte einer Honorierung (bestenfalls) berechtigt.
Aber gut, genug kann es nie sein - wie das Gericht für sich und den Staat in Anspruch nimmt, egal, wie aufwendig zu arbeiten wäre.