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Zum ersten Mal: Weniger Klagen gegen Hartz-IV

In rauen Mengen gehen die Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide bei den Sozialgerichten ein. 2011 ebbte die Welle allerdings zum ersten Mal im Vergleich zum Vorjahr ab. Eine Trendwende sehen Richter darin aber nicht.

Das Sozialgericht in Berlin muss am meisten Klagen wegen Hartz IV bewältigen. Quelle: dpa
Das Sozialgericht in Berlin muss am meisten Klagen wegen Hartz IV bewältigen. Quelle: dpa

Berlin/NürnbergDie Zahl der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide ist 2011 erstmals seit Einführung der Regelung vor sieben Jahren zurückgegangen. „Im letzten Jahr wurden bundesweit rund 144.000 Klagen vor Gericht gebracht, zehn Prozent weniger als 2010“, erklärte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Bundesweit würden die Jobcenter fast 30 Millionen Leistungsbescheide im Jahr versenden. „Gegen nicht einmal drei Prozent davon gehen Kunden in den Widerspruch“, so Alt weiter.

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Auch vor dem größten deutschen Sozialgericht in Berlin ebbte die Hartz-IV-Klagewelle im vergangenen Jahr leicht ab. Von einer Trendwende wollten die Richter in der Hauptstadt jedoch nicht sprechen. 2011 seien fast 31.000 Klagen und damit drei Prozent weniger als im Vorjahr eingegangen, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma. „Bei unserer Arbeit macht sich das aber nicht signifikant bemerkbar.“

Die Schuld für die weiterhin hohe Zahl der Klagen sieht das Berliner Gericht vor allem beim Gesetzgeber. Er müsste klarere Richtlinien aufstellen und mehr Personal bereitstellen. Viele Verfahren könnten so schon im Vorhinein abgewendet werden.

Ein weiterer Grund ist laut BA die ständige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Seit der Einführung von Hartz IV habe es mehr als 60 Gesetzesänderungen gegeben, sagte Alt der Nachrichtenagentur dpa. „Jeder fünften Klage wird stattgegeben, weil sich vom Zeitpunkt des Bescheides bis hin zum Gerichtsverfahren die Gesetzeslage geändert hat.“

Nach Schudomas Worten klagen die Menschen meistens wegen Alltagsanliegen. Die vor einem Jahr in die Diskussion geratene Verfassungsmäßigkeit des Hartz-IV-Regelsatzes spiele kaum eine Rolle. Erst zum 1. Januar war der Regelsatz um zehn Euro angehoben worden. Mehr als die Hälfte der Hartz-IV-Klagen in Berlin seien zumindest teilweise berechtigt, sagte die Gerichtspräsidentin.

Berlin ist die Stadt mit den meisten Hartz-IV-Empfängern und „Aufstockern“ in Deutschland. Nirgendwo sonst sind so viele Menschen auf ergänzende Hilfe vom Jobcenter angewiesen.

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