Die Bundesregierung will den Einfluss des größten Volkswagen
-Aktionärs Porsche
auch künftig begrenzen. Trotz der von der EU erzwungenen Änderung des VW
-Gesetzes
will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Veto-Rechte des Staates und der Arbeitnehmer bei Europas größtem Autobauer retten. Die Eckpunkte des neuen Gesetzes müssen allerdings noch abgestimmt werden.
HB BERLIN. Die SPD -Politikerin
kündigte am Mittwoch in Berlin an, die Verlagerung von Produktionsstätten solle auch künftig an die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Volkswagen
-Aufsichtsrat
gebunden bleiben. Auch würde Niedersachsens Landesregierung den Plänen zufolge mit ihrem Anteil von 20 Prozent weiter alle bedeutsamen Entscheidungen in der Hauptversammlungen blockieren können. Porsche
hält derzeit 31 Prozent der Anteile. Deutschland muss das VW
-Gesetz
ändern, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober Teile für illegal erklärt hatte.
Formal soll die Rolle des Staates zwar aus dem VW
-Gesetz
gestrichen werden. So kündigte Zypries an, die Beschränkung der Stimmrechte jedes Aktionärs auf 20 Prozent aufzuheben. Diese war vom EuGH kritisiert worden, der wesentliche Teile des Gesetzes auf eine Klage der EU-Kommission hin verworfen hatte. Allerdings sollen wichtige Entscheidungen nach Zypries' Entwurf auch künftig von Eignern mit einem Anteil von 20 Prozent verhindert werden können. Porsche
könnte also seinen vollen Stimmanteil in die Waagschale werfen, dennoch aber bei wichtigen Fragen an Niedersachsen mit seinen 20 Prozent scheitern.
Streichen will Zypries auch die vom EuGH verworfene gesetzliche Regelung, dass Bund und Land Vertreter in den Aufsichtsrat schicken dürfen. Allerdings könnte diese Entsendung künftig durch die Satzung von VW
geregelt werden, deutete das Justizministerium an. Das Aktienrecht sehe vor, dass in Unternehmenssatzungen die Entsendung von bis zu einem Drittel der Aufsichtsratsmitglieder geregelt werden kann. Dies entspreche bei VW
drei Sitzen. "Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand werden dementsprechend durch die Satzung der Volkswagen
AG geregelt."
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes will Zypries mit CDU/CSU abstimmen. Danach soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Die EU-Kommission hatte gegen das VW
-Gesetz
geklagt, weil sie darin eine Hürde für den freien Kapitalverkehr sah. Sie hatte bemängelt, Investoren würden durch die festgeschriebene starke Rolle des Staates abgeschreckt. Porsche
hatte seinen VW
-Anteil
mit dem sich abzeichnenden Ende der Hürden aufgestockt. Die Aktie lag am Vormittag rund drei Prozent im Minus, Volkswagen
legte knapp ein Prozent zu.


