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24.04.2008 
Wirtschaftsrecht

Zypries will Berufskläger stoppen

von Frank M. Drost

Die Zahl der Klageerhebungen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wächst rasant. Schuld daran sind so genannte "Berufskläger". Bundesjustizministerin Zypries will diesen "räuberischen Aktionären" das Leben nun schwerer machen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat "räuberische Aktionären" im Visier. Foto: dpaLupe

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat "räuberische Aktionären" im Visier. Foto: dpa

BERLIN. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will rechtsmissbräuchliche Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse effektiver bekämpfen. Zudem will die Ministerin im Rahmen der Umsetzung einer EU-Aktionärsrichtlinie dafür sorgen, dass Aktionäre von börsennotierten Unternehmen ihre Stimme auch künftig elektronisch abgeben können.

Im Fokus der BMJ-Initiative stehen die so genannten Berufskläger, auch "räuberische Aktionäre" genannt. Diese klagen prinzipiell beispielsweise gegen Kapital- und Umwandlungsmaßnahmen einer Gesellschaft, um die Eintragung in das Handelsregister hinauszuzögern. Das ist der entscheidende Hebel für die Profi-Kläger. Denn da der Zeitverzug für die betroffenen Unternehmen häufig nicht tragbar ist, suchen sie den Vergleich mit diesen Aktionären. Ihre Zustimmung lassen sich diese Anteilseigner teuer erkaufen.

"Wir können diese Kriminalität nicht ausrotten, aber wir können versuchen, es räuberischen Aktionären schwerer zu machen", lautet die Losung von Zypries. Deutliche Worte fand unlängst auch Professor Ulrich Seibert, Referatsleiter für Gesellschaftsrecht im BMJ: "Die Ausnutzung formaler Rechtspositionen, die als Minderheiten- und Individualschutz gedacht sind, als lukratives Geschäftsmodell widert an."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Inflation der Klageerhebungen.

Prinzipiell wurde das Problem schon mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (Umag) adressiert, das im Herbst 2005 in Kraft trat. So sollte vermieden werden, dass Unternehmen bei unberechtigten Klagen schon dadurch zum Vergleich gezwungen werden, dass sie die Zeit nicht haben, bis zum Abschluss des Klageverfahrens zu warten. Mit Einführung des so genannten Freigabeverfahren sind Gerichte gehalten, innerhalb von drei Monaten über Anfechtungsklagen zu entscheiden. Künftig sollen Gerichte aber nicht erörtern, ob eine Klage berechtigt ist, sondern eine Interessenabwägung treffen, ob die Nachteile für die Gesellschaft oder den Antragsgegner überwiegen. Aktionäre, die Aktien im Nennwert von weniger als 100 Euro halten, sollen zudem ausschließlich Schadensersatz beanspruchen, aber keinen Beschluss der Hauptversammlung mehr aufhalten können.

Der Frankfurter Rechtsexperte Theodor Baums hat in einer 2007 erschienenen Studie belegt, dass zwischen 2003 und 2006 die Mitteilungen über Klageerhebungen um mehr als 70 Prozent gestiegen ist. Mehr als die Hälfte der 619 untersuchten Klagen wurden von nur elf Klägern erhoben, so dass schon von einem "Klagegewerbe der Berufskläger" gesprochen werden müsse, so Baums. Die Zahl der so genannten Berufskläger habe sich in den vergangenen sieben Jahren von acht auf 40 erhöht.

Aktionärsschützer zeigen Verständnis für Maßnahmen, das Berufsklägertum einzuschränken. Gleichzeitig sei aber die Kontrolle von Hauptversammlungsbeschlüssen unverzichtbar. Wenn die Gerichte künftig eine Interessenabwägung zu treffen haben, ob der Schaden für den Aktionär dominiere oder für die Gesellschaft, dürften die Unternehmen in der Regel davon profitieren, vermutet Carsten Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Aus seiner Sicht sei das aber ein praktikabler Ansatz. Für weniger erfolgversprechend hält Heise den Vorschlag des BMJ, dass nur Aktionäre mit einem Anteil im Nennwert von mindestens 100 Euro Anfechtungsklagen vorbringen dürfen, die Beschlüsse der Hauptversammlung aufhalten können. "Das wird keinen Berufskläger aufhalten", so der Experte.

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