15.03.2007

Pflichtteil und Pflegeleistungen: Zypries will Erbrecht ändern

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant eine Reform des Erbrechts. Das geltende Recht gebe auf die Zunahme von Scheidungen, Patchworkfamilien und unverheiratet zusammenlebenden Paaren „keine zeitgemäßen Antworten“.

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HB BERLIN. „Die geplante Reform wird dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge im Nachlass auf der anderen Seite gerecht“, sagte die SPD-Politikerin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Der Zeitung zufolge sollen die Gründe überarbeitet und vereinfacht werden, die zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen. Sie sollen künftig für Kinder, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen gelten, heißt es unter Berufung auf einen Referentenentwurf. Demnach könne auch jemandem der Pflichtteil entzogen werden, der nicht nur dem Erblasser, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder den Kindern nach dem Leben trachte oder sie schwer misshandele. Künftig seien davon auch Stief- und Pflegekinder erfasst.

Außerdem soll jeder gesetzliche Erbe der Zeitung zufolge einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten, und zwar unabhängig davon, ob er für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat oder nicht.

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