Schlagartig erheblich einfacher würde das Steuerrecht, wenn die Rechtsform der Personengesellschaft auf Kleinstunternehmen beschränkt würde. Denn die allermeisten Ausnahmen wurden geschaffen, um das Recht über die persönliche Einkommensteuer für Firmen günstiger auszugestalten. Jeder Vorstoß der Politik, die Personengesellschaft zurückzudrängen, scheiterte jedoch am Widerstand des Mittelstands, der sich partout von dieser urdeutschen Tradition auch im Zeitalter der Globalisierung nicht trennen mag.
Finanzpolitiker, die wiedergewählt werden wollen, hassen daher die Forderung nach Steuervereinfachung. Wer will sich schon zum Buhmann der Nation machen? Der CDU-Finanzexperte Friedrich Merz hat seinen Steuer-Bierdeckel längst weggeworfen. Und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) fasst das Thema Subventionsabbau spätestens seit dem Aufstand seiner Partei gegen die Kürzung der Pendlerpauschale auch nicht mehr an. Einzelne Unionspolitiker reden zwar weiter gerne der Steuervereinfachung das Wort, meinen aber wie Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) niedrigere Einkommensteuersätze ohne lästigen Subventionsabbau. Einfacher würde damit gar nichts.
Wer trotz allem Steuervereinfachungen durchsetzen will, braucht als Politiker einen langen Atem und sehr viel bessere Analysen über Begünstigungen, als sie der Subventionsbericht heute liefert. Wenn klar wäre, welche Gruppe wie stark von Ausnahmen profitieren würde, was ein Abbau für sie bedeuten würde und wo der Nutzen des Abbaus läge, käme man der Steuervereinfachung Schritt für Schritt näher. Sisyphus soll ein glücklicher Mensch gewesen sein.


