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14.08.2008 
Gleichbehandlungsgesetz

Dreiste Schätzung

von Thomas Sigmund

Das Gleichbehandlungsgesetz kostet die Unternehmen nach Ansicht des Bundes nur einen Bruchteil der von der Wirtschaft immer wieder genannten 1,73 Milliarden Euro. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht von 26 Millionen Euro aus. Es ist schon dreist, wie die Politik ihren einstigen Tabubruch gegenüber den Unternehmen übertünchen will.

Die Antidiskriminierungsstelle wirft der für die Milliardenschätzung zuständigen arbeitgebernahen "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" vor, unseriöse Zahlen in die Welt hinauszuposaunen. Gleichzeitig räumt der Vorsitzende der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms, ein, die von ihm angegebenen 26 Millionen Euro seien eine Schätzung. Sie beruhe auf genau dieser rund ein Jahr alten Studie, die nicht repräsentativ sei. Es gehört schon eine gehörige Portion Frechheit dazu, damit auf den Markt zu gehen.

Fakt ist, die Unsicherheit über das von der schwarz-roten Koalition verabschiedete AGG ist nach zwei Jahren immer noch da. Es herrscht erhebliche Unklarheit über grundsätzliche Rechtsfragen. Beispiel: Wie steht es um die Obergrenze der Schadensersatzleistungen? Derzeit klagt eine türkischstämmige Mitarbeitern wegen Diskriminierung gegen ihren Arbeitgeber eine Summe von einer halben Million Euro ein. Bei Mobbingfällen waren vor Inkrafttreten des AGG rund 20 000 Euro als Schadensersatz üblich.

Zudem werden viele Fälle ohne großes prozessuales Aufheben stillschweigend von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mittels eines Vergleichs geregelt. Das Bundesarbeitsgericht musste noch keinen AGG-Fall entscheiden - doch das ist nur eine Frage der Zeit. Dann werden sich die finanziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft wirklich zeigen

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