Nach den Präsidenten Tschechiens und Polens, hat auch Bundespräsident Horst Köhler die Unterzeichnung des Lissaboner EU-Vertrags verweigert – allerdings nur vorläufig und aufgrund formaler Probleme. Der Zeitpunkt dafür ist, unabhängig vom Motiv, jedoch alles andere als günstig.
Das hat Horst Köhler sicher nicht gewollt: Weil er den Lissabonner EU-Vertrag aus formalen Gründen noch nicht unterzeichnen will, landet er plötzlich in einem Topf mit seinem polnischen Kollegen Lech Kaczynski. Der will den Vertrag, der die EU schlagkräftiger machen soll, auch nicht unterschreiben. Und in Prag sitzt mit Vaclav Klaus ein dritter ratifizierungsunwilliger Präsident, dem der ganze Kurs der EU nicht passt.
In nur zwei Tagen hat ein präsidiales „Trio infernale“ in Mitteleuropa damit den Eindruck erweckt, dass der Ratifizierungsprozess in der EU nicht nur durch das gescheiterte irische Referendum vom Weg abgekommen ist. Schon jubeln die Europagegner, der Lissabonner Vertrag sei tot. Das ist zwar Unsinn. Aber richtig ist, dass unabhängig vom ungelösten irischen Problem die Risiken für sein Scheitern wachsen. Da hilft auch der Hinweis wenig, vom EU-Gipfel sei doch ein positives Signal der 27 EU-Regierungen ausgegangen.
Denn zum einen steigen die Risiken, weil sich einige Regierungen in Brüssel anders verhalten als zu Hause. Im Kreise der EU-Staats- und -Regierungschefs mag niemand widersprechen, doch zurück in der Heimat stellen viele fest, dass die Begeisterung für den Vertrag so groß nicht ist. Es bedarf also erheblicher innenpolitischer Energie, eine Ratifizierung durchzusetzen. Wo die fehlt, ist die Verlockung groß, sich hinter der Verzögerung in einem anderen EU-Staat zu verstecken und damit noch stärker zu bremsen. Deshalb darf man die angedrohten „Neins“ der polnischen und tschechischen Präsidenten nicht verharmlosen.
Zum anderen wird immer deutlicher, dass auch die Ratifizierung in Deutschland kein Selbstläufer ist. Das Problem ist in Wahrheit nicht Horst Köhler, sondern das Bundesverfassungsgericht. Dem Bundespräsidenten kann man mangelndes Gespür dafür vorwerfen, dass die von ihm formal mit Rücksicht auf die Verfassungsrichter begründete Entscheidung eine große politische Dimension hat.
Beim Bundesverfassungsgericht aber muss man fürchten, dass dort ein Urteil in eigenem Interesse gefällt wird, möglicherweise gegen den EU-Vertrag und um den Preis einer Staatskrise. Deutsche Verfassungsrichter beäugen die europäische Integration immer skeptischer, aus eigener Betroffenheit heraus. Je mehr die EU die eigene Rechtsetzung ausbaut, je demokratischer sie wird – und das geschieht mit der Grundrechtecharta, der wichtigeren Rolle des Europäischen Parlaments wie der nationalen Volksvertretungen im neuen EU-Vertrag –, desto stärker verlieren das Grundgesetz und seine Wächter an Bedeutung. Das wissen Verfassungsrichter wie Udo di Fabio, der fundamental integrationskritisch ist.
Hier liegt das Grundproblem des europäischen Einigungsprozesses: Die allseits geforderte politische Vertiefung, die dem Willen der Regierungen und Parlamente entspricht, schwächt die nationale Staatlichkeit und ruft je nach Gegenstand ein anderes „Trio infernale“ auf den Plan. Referenden in noch so kleinen EU-Staaten, die politische Willkür einzelner Staatsmänner wie des polnischen Präsidenten, Juristen, die über eine zusammenwachsende Welt noch immer aus dem Blickwinkel alter nationaler Strukturen urteilen – sie alle blockieren eine demokratische, zukunftsfähige EU.


