Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden zweier Kneipenwirte und eines Diskothekenbetreibers statt gegeben und das Rauchverbot gekippt. Raucher und Gastronomen sollten aber nicht zu früh jubeln. Es könnte für sie noch schlimmer kommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden zweier Kneipenwirte und eines Diskothekenbetreibers statt gegeben und das Rauchverbot gekippt. Raucher und Wirte dürfen aber nicht zu früh jubeln. Die Debatte über Sinn und Unsinn von Rauchverboten wird nun erst recht entbrennen.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat den Ball geschickt auf die Seite der Politik zurück. Berufsfreiheit der Wirte contra Gesundheit der Gäste, die Richter in Karlsruhe wollten sich nicht festlegen, wollten den undankbaren Job der Politik nicht abnehmen. Bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Zu erwarten sind also wieder einmal die altbekannten Streitgespräche. Gesunheitsapostel verteufeln alle, die Zweifel an der wissenschaftlichen Belegbarkeit der Schädlichkeit des Passivrauchens nähren. Die Raucher werden sich weiter auf Balkonen und Straßen über Rede- und Denkverbote beschweren.
Alles wie gehabt? Nicht ganz. Die Politik hat jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder erlässt die zuständige Landesregierung eine eigene Regelung nach Maßgabe aus Karlsruhe. Ob es in München die Bierzelte oder in Düsseldorf die Altstadtkneipen betrifft, der Flickenteppich an Regelungen wird dadurch noch größer werden. Oder es gibt eine ganz radikale Entscheidung. Die Volksvertreter sprechen ein komplettes Rauchverbot aus. Doch die Erfahrung mit Politikern lehrt. Radikale Entscheidungen sind unwahrscheinlich.


