
KairoUngeachtet einer Entscheidung des Verfassungsgerichts hat der neue ägyptische Präsident Mohammed Mursi am Sonntag das vor kurzem aufgelöste Parlament wieder eingesetzt. Wie das Fernsehen weiter berichtete, forderte Mursi das Unterhaus per Dekret auf, seine Arbeit wieder aufzunehmen. Daraufhin sind die einflussreichen Generäle des Landes zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Der Oberste Rat der Streitkräfte wolle bei dem Treffen über die Folgen von Mursis Entscheidung beraten, meldete die amtliche Nachrichtenagentur MENA am Sonntag.
Das oberste Verfassungsgericht hatte in Juni die Wahlen wegen eines fehlerhaften Wahlgesetzes für ungültig erklärt und das von Islamisten dominierte Parlament aufgelöst. Die Auflösung des Parlaments war von den Islamisten in Ägypten, aber auch von westlichen Politikern kritisiert worden.
Die Verfassungsrichter in Kairo hatten entschieden, das Unterhaus des Parlaments habe seine Legalität verloren, da ein Drittel der Sitze nicht verfassungsgemäß vergeben worden sei. Ein Teil des Wahlgesetzes, das auch Parteimitgliedern die Kandidatur für Sitze unabhängiger Kandidaten erlaubt hatte, sei verfassungswidrig. Das Parlament hatte erst vor knapp fünf Monaten seine Arbeit aufgenommen.
Ein Termin für die Wiederholung der Parlamentswahl ist bisher vom Obersten Militärrat nicht festgelegt worden. Die Generäle hatten nach dem durch Massenproteste beförderten Rücktritt von Langzeit-Machthaber Husni Mubarak im Februar 2011 die Macht übernommen und einen Fahrplan für die Übergangszeit vorgelegt, der durch diese Urteile über den Haufen geworfen wurde.

An die Redaktion:
In Spiegel online heisst es aber, der Militärrat habe das PArlament aufgeloest, nicht das Verfasssungsgericht. Letzteres hat nur ein drittel der vergebenen Parlamentssitze als nicht verfassungsgemaess annuliert, jedoch nicht das Parlament als solches aufgeloaest.
Was ist denn jetzt bitte richtig ?
HAt Mursi das PArlament in alter Besetzung oder ohne die ein Drittel Sitze wieder einbestellt?

Der Diktator Regiert.
Demokratie sieht anders aus , das Verfassungsgericht ist zu akzeptieren .
Hier darf man dann wohl das Wort "Rechtsbeugung " verwenden .
Eigentlich müsste nun das entsprechende amt eine Reisewarnung für Ägypten erteilen !
2 Kommentare
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