Zypern: Die Türkei hat das Ankara-Protokoll zur Ausweitung der Zollunion mit der EU auf Zypern „nicht vollständig umgesetzt“, obwohl die Unterzeichnung dieses Protokolls im Juli 2005 „den Beginn der Beitrittsverhandlungen ermöglicht hat“. Falls die Türkei nicht einlenke, werde dies „den gesamten Fortgang der Verhandlungen beeinflussen“. Die Kommission „wird entsprechende Empfehlungen vor dem Europäischen Rat im Dezember abgeben, falls die Türkei ihre Verpflichtungen nicht umgesetzt hat“, erklärte die Brüsseler Behörde in ihren Schlussfolgerungen zu dem Bericht.
Einfluss der Streitkräfte: „Die Streitkräfte üben weiterhin einen bedeutenden politischen Einfluss aus.“ Dies zeige sich an Äußerungen ranghoher Militärs zu innen- wie außenpolitischen Themen, schreibt die Kommission und kritisiert: „Stellungnahmen des Militärs sollten nur militärische, Verteidigungs- und Sicherheitsangelegenheiten betreffen und unter der Aufsicht der Regierung erfolgen“. Das türkische Parlament habe weiterhin nur wenig Kontrolle über den Militärhaushalt.
Justiz: Die Kommission äußert Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Justiz. Als Beispiel zitiert sie den Fall eines Staatsanwalts, der nach einer Anklage gegen den türkischen Heereschef und andere ranghohe Offiziere vom Generalstab scharf kritisiert und schließlich entlassen wurde. Der Staatsanwalt hatte den Streitkräften eine Beteiligung an einem Bombenanschlag im Kurdengebiet vorgeworfen.
Menschenrechte: Die Kommission kritisiert die jüngste Änderung des türkischen Antiterror-Gesetzes, mit der die Strafen für Terror-Propaganda oder das „Lob“ von Terroristen verschärft würden. Diese Straftatbestände seien nicht klar definiert. Der Bericht verweist außerdem darauf, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die Türkei allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres in 196 Fällen wegen Verstößen gegen die Menschenrechtscharta verurteilt habe. Die meisten dieser Fälle datierten allerdings noch aus den 90er Jahren. Verbessert haben sich dem Bericht zufolge die Zustände in türkischen Haftanstalten. Aber „vor allem außerhalb von Haftanstalten werden immer noch Fälle von Folter und Misshandlung berichtet“.
Meinungsfreiheit: „Die Verurteilungen für gewaltfreie Meinungsäußerungen nach bestimmten Vorschriften des neuen Strafgesetzbuchs geben Anlass zu ernster Sorge.“ Dies gelte insbesondere für Paragraf 301, der die „Verunglimpfung des Türkentums“ unter Strafe stellt. Erweiterungskommissar Olli Rehn begrüßte, dass der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan sich zu Änderungen des umstrittenen Paragrafen bereit erklärt hat.
Kurden: Der Bericht kritisiert, dass in der Türkei im Jahr 2004 Kurdisch-Sprachkurse verboten worden seien. Da der Unterricht an staatlichen Schulen ausschließlich auf Türkisch erfolgt, „gibt es heute keine Möglichkeiten, Kurdisch an öffentlichen oder privaten Schulen zu lernen“. Gegen Vertreter der Partei HAKPAR laufe ein Gerichtsverfahren wegen einer auf Kurdisch gehaltenen Rede. Zudem seien bei kurdischen Massenprotesten im Frühjahr zehn Demonstranten getötet worden, darunter drei Kinder. Mehr als 700 Personen seien festgenommen worden. „Insgesamt bleibt die sozio-ökonomische Lage im Südosten schwierig, und es gibt keinen umfassenden Plan, um diesem Problem zu begegnen.“
Frauenrechte: „Der gesetzliche Rahmen ist insgesamt zufriedenstellend, aber die Umsetzung bleibt eine Herausforderung.“ So gebe es weiterhin „Verbrechen im Namen der Ehre und Selbstmorde von Frauen, die unter dem Einfluss der Familie begangen werden, besonders im Osten und Südosten“. Trotz einer Verschärfung des Strafrechts fielen Gerichtsurteile zu Ehrenmorden zum Teil weiter milde aus.


