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Arzneimittel-Handel: Verheugen läuft mit Pharma-Richtlinie auf

Der deutsche EU-Industriekommissar Günter Verheugen ist mit seiner Neuregelung des Arzneimittel-Handels gescheitert. Um Fälschungen zu stoppen, wollte Verheugen den Handel mit umverpackten Arzneimitteln unmöglich machen. Seinen Kommissionskollegen geht das zu weit.

EU-Industriekommissar Günter Verheugen ist mit seiner Medikamenten-Richtlinie gescheitert. Foto: AP Quelle: ap
EU-Industriekommissar Günter Verheugen ist mit seiner Medikamenten-Richtlinie gescheitert. Foto: AP Quelle: ap

BRÜSSEL. Günter Verheugen hat in der EU-Kommission eine Niederlage erlitten. Die Brüsseler Behörde nahm einen umstrittenen Gesetzentwurf des Industriekommissars kurzfristig von der Tagesordnung. Dabei geht es um die Neuregelung des Arzneimittel-Handels.

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Ziel von Verheugens Entwurf ist es, die Fälschung von Medikamenten zu stoppen. Damit sind die anderen 26 EU-Kommissare im Prinzip auch einverstanden. Allerdings sei Verheugen in der Wahl seiner Mittel „zu weit gegangen“, sagte ein hochrangiges Mitglied der Behörde. Grund: Verheugen will den Handel mit umverpackten Arzneimitteln unmöglich machen. Dieser sogenannte Parallelhandel lohnt sich, weil Medikamente in verschiedenen EU-Staaten zu sehr unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Parallel-Händler kaufen Arzneimittel in einem EU-Staat billig ein, verpacken sie neu und vertreiben sie mit Gewinn in einem anderen Staat. Der Verkauf umgepackter Arzneimittel ist unter anderem in Deutschland, Großbritannien und Skandinavien ein gutes Geschäft, denn hier betreibt die Pharmaindustrie eine Hochpreis-Politik.

Der Parallel-Handel mit Medikamenten werde auch von Straftätern genutzt, die gefälschte Arzneimittel in Umlauf bringen würden, argumentiert Verheugen und will das Umpacken deshalb verbieten. Die betroffenen Parallel-Händler sehen das ganz anders. Verheugen vertrete die Interessen der Pharmaindustrie und wolle Anbieter umgepackter Arzneimittel deshalb vom Markt drängen.

Der Vorwurf fand bei Verheugens Kollegen in der EU-Kommission Gehör. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erhoben Einspruch, weil sie Wettbewerb und den freien Handel durch Verheugens Initiative in unzulässiger Weise eingeschränkt sehen. Es gebe auch andere Wege, gegen die Fälschung von Arzneimitteln vorzugehen.

Insgesamt 17 Kommissare erhoben Einwände gegen Verheugens Pharma-Gesetzespaket, wobei auch ein zweiter Vorschlag betroffen ist. Dabei geht es um die Frage, wie Hersteller Patienten über ihre Medikamente informieren. Bislang geschieht das vor allem auf dem Beipackzettel. Verheugen will den Herstellern nun erlauben, in Zeitungen über ihre Produkte zu informieren. Dagegen läuft EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou Sturm. Faktisch würde Verheugen das Arzneimittel-Werbeverbot lockern, hieß es in der Umgebung der Kommissarin. Verheugen habe zudem nicht sichergestellt, dass im Internet unabhängig und korrekt über Medikamente informiert werde.

Verheugen will nun Ende November einen zweiten Anlauf nehmen, um die Zustimmung der Kommission für seine Entwürfe zu erlangen. Bis dahin werde es „technische Anpassungen“ geben, sagte Verheugens Sprecher. An der „großen Linie“ der Entwürfe wolle Verheugen aber nichts ändern.

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