
BRÜSSEL. Dies ließ EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia mitteilen: „Die 2007 eingeleiteten Untersuchungen stehen nicht im Widerspruch zu dem Urteil.“
Der EuGH hatte gestern eine Entscheidung der EU-Kommission von 2002 gekippt. Danach hatte die Post rund 572 Mio. Euro an Geldern zur Subventionierung des Paketdienstes an den Staat zurückzahlen müssen, plus 335 Mio. Euro Zinsen.
Vor der Privatisierung von Post und Telekom war es üblich, dass die damalige Bundespost Gewinne aus dem Telefondienst verwendete, um Verluste im Briefdienst auszubügeln. In einer Entscheidung vom Juni 2002 kritisierte die Kommission, die Bundespost habe von 1990 bis 1995 erwirtschaftete Telekom-Gewinne genutzt, um 1994 bis 1999 Verluste ihrer bereits dem Wettbewerb unterliegenden Paketsparte in Höhe von 572 Mio. Euro auszugleichen. Dagegen hatte die Post Widerspruch eingelegt.
Der EuGH bestätigte nun ein Urteil des EU-Gerichts erster Instanz, wonach die Kommissionsentscheidung nichtig ist: Zwar habe die Brief- und Paketpost von 1990 bis 1995 umgerechnet 8,37 Mrd. Euro von der „Deutschen Bundespost Telekom“ bekommen. Damit seien aber nur unstreitige Mehrkosten aus den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Post im Briefdienst ausgeglichen worden. Die unterlegene EU-Kommission war vom Paketdienst UPS sowie vom Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste unterstützt worden (Az: C-399/08).
Seit 2007 läuft nun ein weiteres Wettbewerbsverfahren gegen die Post. „Die Kommission wird alle öffentlichen Maßnahmen prüfen, die vom 1. Juli 1989 bis zum 31. Dezember 2007 zugunsten der DB-Postdienst und der DP AG ergriffen wurden“, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung. Mit Ergebnissen ist 2011 zu rechnen.