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Banken und Versicherungen: EU will Finanzkonglomerate schärfer überwachen

Die EU-Kommission zieht Lehren aus der Finanzkrise: Sie will komplexe Konzerne schärfer unter die Lupe nehmen und kleinere Finanzgruppen von Bürokratiekosten entlasten. Im Fokus stehen Unternehmen, die sowohl im Banken- als auch Versicherungssektor aktiv sind - und deren Gesamtvermögen in die Billionen geht.

Von der Regelung betroffen wäre unter anderem der Allianz-Konzern. Quelle: dpa
Von der Regelung betroffen wäre unter anderem der Allianz-Konzern. Quelle: dpa

BRÜSSEL. Die EU-Kommission nimmt Finanzkonzerne ins Visier, die sowohl im Versicherungs- als auch im Bankgeschäft aktiv sind. Die rund 30 größten Finanzgruppen in Europa sollen intensiver als bisher überwacht werden. Das sieht ein Richtlinienentwurf vor, den die Brüsseler Behörde gestern vorgelegt hat. Die verschärfte Kontrolle betreffe Finanzunternehmen mit einem Gesamtvermögen von mehr als 25 Billionen Euro, so die EU-Kommission. Dabei handele es sich um einen wesentlichen Anteil des gesamten EU-Bankenmarktes mit einem Vermögen von 42 Billionen Euro und am EU-Versicherungsmarkt mit einem Vermögen von rund zehn Billionen Euro.

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Gesetzlich geregelt ist die Überwachung von Finanzkonglomeraten auf europäischer Ebene bereits seit 2002. Die damals verabschiedete Richtlinie reicht nach Einschätzung der EU-Kommission aber nicht mehr aus. Die Struktur der Finanzkonzerne sei mittlerweile viel komplexer geworden. Die Gruppenrisiken der Konglomerate würden nicht mehr ausreichend erfasst. Deshalb will die EU-Kommission jetzt die Befugnisse der nationalen Finanzaufsichtsbehörden stärken.

Ziel sei es, die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern sowie die Interessen sowohl der Kunden als auch der Gläubiger von Finanzkonzernen zu schützen, erklärte die EU-Behörde.

Künftig dürfen die Versicherungs- und die Bankenaufsicht ein Finanzkonglomerat parallel prüfen, wenn das Unternehmen in beiden Bereichen tätig ist. Damit entfällt die bisherige Pflicht der Aufsichtsbehörden, sich für einen der beiden Aufsichtsbereiche zu entscheiden. Zusätzlich soll auf Ebene der Muttergesellschaft die Konglomeratsaufsicht mögliche Gruppenrisiken prüfen. Dabei werden auch Vermögensverwaltungsgesellschaften unter dem Dach des jeweiligen Finanzkonzerns in die Prüfung einbezogen, was bislang nicht der Fall ist.

Kleinere Finanzgruppen dürfen künftig aus der zusätzlichen Konglomeratsaufsicht entlassen werden. Ob dies geschieht, fällt in das Ermessen der nationalen Finanzaufsicht. Davon könnten etwa zehn kleinere Gruppen profitieren, die Vermögenswerte von insgesamt 69 Mrd. Euro halten würden, erläuterte die Kommission.

Der neue Richtlinienentwurf sieht auch vor, dass die nationalen Aufsichtsbehörden enger als bisher auf europäischer Ebene zusammenarbeiten. Geschehen soll dies in den geplanten EU-Finanzaufsichtsbehörden für Banken, European Banking Authority (EBA), und für Versicherungen, European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA). Über die Befugnisse der beiden Behörden ist allerdings ein heftiger Streit zwischen den EU-Finanzministern und dem Europaparlament entbrannt. Daher ist unklar, ob EBA und EIOPA ihre Arbeit wie geplant nächstes Jahr aufnehmen können.

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