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Bei staatlicher Unterstützung: EU unterstützt Entsorgung fauler Wertpapiere

Die EU will mit ihren neuen Leitlinien allen hilfesuchenden Banken die Auslagerung fauler Wertpapiere ermöglichen. Die Empfehlungen sollten "für alle Banken gelten, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, unabhängig von der individuellen Ausgangslage", heißt es in einem Entwurf der EU-Kommission, der den EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem informellen Treffen am Sonntag vorgelegt werden soll.

HB BRÜSSEL. Damit kommt die Kommission einer Forderung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück entgegen. Zunächst wollte die Kommission die Entsorgung toxischer Wertpapiere mit staatlicher Hilfe nur Banken zugestehen, die kurz vor der Pleite stehen.

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Faule Wertpapiere auf Basis von US-Hypotheken sind die Ursache der globalen Finanzkrise. Sie zwingen die Banken zu immer höheren Abschreibungen und verhindern eine Entspannung des Kreditgeschäfts. In der Diskussion ist deshalb, die Wertpapiere mit staatlicher Finanzhilfe in Auffang-Banken auszulagern, sogenannte Bad Banks. Alternativ dazu könnte der Staat eine Garantie gegen den Verlust der Finanztitel abgeben.

Eine Befreiung der Banken von ihren faulen Papieren könnte Vertrauen schaffen, heißt es in dem Papier. Zudem mehrten sich aus den EU-Ländern Berichte, dass die Banken den Unternehmen Kredite verweigerten. Die Kreditverknappung gehe jetzt über das Maß hinaus, das konjunkturell gerechtfertigt sei.

Die Banken müssten nach dem Kommissionskonzept ihre Risikopapiere vollständig offenlegen, bevor diese an eine Bad Bank übertragen werden oder vom Staat versichert werden könnten. Auch wird in Betracht gezogen, die Banken dazu zu verpflichten, sich der faulen Wertpapiere zu entledigen. Die EU-Staaten sollen den Geldhäusern dafür ein Zeitfenster von sechs Monaten einräumen, das nur in extremen Ausnahmefällen verlängert werden könnte. Die Reinigungsaktion würde sich nicht nur auf die US-Hypothekenmarktpapiere beschränken, von denen die Krise ausging, sondern auch noch andere Kategorien von Finanztiteln einschließen, die EU-weit festgelegt werden sollen. Wer mit staatlicher Hilfe seine Bilanz bereinigt, muss demnach mindestens 50 Prozent des Verlustes selbst tragen.

Die EU-Kommission warnt die EU-Länder davor, sich mit der Wertpapier-Entsorgung zu übernehmen. Die staatliche Unterstützung dürfe kein Ausmaß annehmen, das Sorgen über Finanzierungsprobleme oder eine Überschuldung der jeweiligen Staaten schüren würde.

Auch die Bewertung der Wertpapiere soll EU-einheitlichen Regeln folgen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Um die Banken zu entlasten, sei es unvermeidlich, einen Preis über dem aktuellen Marktwert anzusetzen. Aus Sicht der Kommission sei ein Transferwert akzeptabel, der den langfristigen ökonomischen Wert eines Assets widerspiegele. Eine noch höhere Bewertung sei nur möglich, wenn es eine Regelung dafür gebe, wie der Staat nach der Erholung einer Bank wieder an sein Geld komme. Die EU-Länder könnten auch nationale Bewertungsmethoden nutzen, die die EU-Kommission dann überprüfen würde.

Die Banken müssten strikte Auflagen erfüllen, wenn sie den Staat in Anspruch nehmen. So wären sie dazu verpflichtet, das Kreditgeschäft in Gang zu bringen und mit dem neu gewonnenen Spielraum nicht etwa eine Wachstumsstrategie zu finanzieren. Auch für Dividenden und Managergehälter sollen Restriktionen gelten. Welche Auflagen noch nötig sein könnten, damit eine Bank langfristig lebensfähig ist und der Wettbewerb nicht verzerrt wird, will die Kommission im Einzelfall prüfen.

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