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Beihilfe zur Veruntreuung: Lagarde bleibt eine Anklage erspart

Eine Finanzaffäre um den ehemaligen Adidas-Eigner Tapie hätte IWF-Generaldirektorin Lagarde fast in Bedrängnis gebracht. Doch nach zweitägigen Anhörungen stufte ein Pariser Gericht sie als Zeugin mit Rechtsbeistand ein.

IWF-Generaldirektorin Christine Lagarde winkt - zuvor hatte sie den Status einer "Zeugin mit Rechtsbeistand" bekommen. Quelle: Reuters
IWF-Generaldirektorin Christine Lagarde winkt - zuvor hatte sie den Status einer "Zeugin mit Rechtsbeistand" bekommen. Quelle: Reuters

ParisDie Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, ist in der Finanzaffäre aus ihrer Zeit als französische Finanzministerin einem formellen Ermittlungsverfahren vorerst entgangen.

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Die IWF-Generaldirektorin sagte am Freitag nach einer Gerichtsanhörung in Paris, sie sei zu einer "Zeugin mit Rechtsbeistand" ernannt worden. Damit liegen Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vor, die aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen.

In der Affäre geht es um umstrittene staatliche Entschädigungszahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie nach dem Verkauf des deutschen Sportartikelherstellers Adidas im Jahr 1993.

"Mein Status als Zeugin mit Rechtsbeistand ist keine Überraschung für mich", sagte Lagarde nach der zweitägigen Anhörung. Sie habe stets "im Interesse des Staates und im Einklang mit dem Gesetz" gehandelt. Die 57-Jährige war bereits am Donnerstag zwölf Stunden lang befragt worden.

Frankreich

Tapie hatte Adidas 1993 an eine Investorengruppe verkauft, an der auch die damals staatliche Bank Crédit Lyonnais beteiligt war. Tapie, der im folgenden Jahr Privatinsolvenz anmelden musste, warf der Bank vor, ihn beim Verkauf des Unternehmens übervorteilt zu haben, und klagte auf Entschädigung. Um den jahrelangen Rechtsstreit zu beenden, rief die damalige französische Finanzministerin Lagarde 2007 ein Schiedsgericht an, das Tapie schließlich Schadenersatz in Höhe von 285 Millionen Euro - mit Zinsen rund 400 Millionen Euro - zusprach.

Umstritten ist die Anrufung des privaten Schiedsgerichts wie auch Lagardes Entscheidung, gegen den Schiedsspruch keinen Widerspruch einzulegen, obwohl ihr Experten dazu rieten. Seit August 2011 laufen gegen Lagarde erste Ermittlungen wegen "Beihilfe zur Fälschung" und "Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder". Lagarde hat ihre Entscheidung, das Schiedsgericht anzurufen und den Spruch zu akzeptieren, als damals "beste Lösung" verteidigt.

Für den IWF sagte Sprecher Gerry Rice in einer ersten Reaktion in Washington, der Exekutivrat habe sich mehrfach mit der Angelegenheit befasst und sein Vertrauen in Lagardes Fähigkeit ausgedrückt, weiter ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Der Exekutivrat werde in den kommenden Tagen erneut informiert werden.

  • 26.05.2013, 21:45 UhrYingYian

    Sie kann aber gut nach kleinen Leuten treten, wie beim Thema Griechenland bewiesen. Ganz die Elite eben.

  • 25.05.2013, 15:38 Uhroha

    Lagarde folgt im Amt einem Prostituierten Zugeneigten.
    Das wußte Lagarde geschickt für sich zu nutzen.
    Schlimmeres mag man ihr nicht zutrauen wollen.

  • 25.05.2013, 15:32 UhrAldebaran

    Max Liebermanns Zitat war noch etwas drastischer: Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte. Angesichts der getroffenen Entscheidung, darf auch diese Ausdrucksweise gewählt werden.

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